Im Ausschreibungsergebnis informiert der Auftraggeber die Bewerber über die Namen aller Mitbieter und die nachgerechneten Endbeträge der einzelnen Angebote (§ 14 Abs. 6 VOB/A).
Die eingehenden digitalen Angebote müssen verschlüsselt aufbewahrt werden. Unmittelbar nach Ablauf der Einreichfrist erfolgt die Öffnung sämtlicher Angebote in Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers. Zum Öffnungstermin wird ein Textprotokoll erstellt, in dem die anwesenden Vertreter des Auftraggebers genannt werden. Folgende Informationen gehören in eine Aufstellung:
Diese Aufstellung wird im Ausschreibungsergebnis elektronisch an alle Bieter übermittelt.
Zu spät eingegangene Angebote werden separat aufgeführt. Die Niederschrift darf außerhalb des Bieterkreises nicht veröffentlicht werden. Angebote und Anlagen sind zu verwahren und geheim zu halten.