In ein Vergaberegister werden rechtliche Verstöße von Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren eingetragen. Einträge in diesem Register können zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
Das Vergaberegister NRW geht auf das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) in Nordrhein-Westfalen zurück, das am 1. März 2005 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde für den öffentlichen Bereich die Verbindlichkeit der Führung eines Korruptionsregisters beschlossen. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen zu Vorbeugemaßnahmen in korruptionsgefährdeten Bereichen und regelt Transparenzvorschriften für Mandatsträger.
Zur Umsetzung wurde eine Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet, die das sogenannte Vergaberegister führt. Die Auftragsstelle muss Vergabeausschlüsse an das Vergaberegister melden. Für die Richtigkeit der gemeldeten Daten trägt die meldende Stelle die alleinige Verantwortung. Eine Prüfung der Berechtigung des Ausschlusses durch die Informationsstelle findet nicht statt. Vor Zuschlagserteilung müssen Vergabestellen der Kommunen oder des Landes Anfragen hinsichtlich des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, an das Vergaberegister stellen.
Von den Unternehmen wird außerdem eine Eigenerklärung zu ihrer Zuverlässigkeit bei Vergabeverfahren eingefordert. Weitere Erläuterungen finden sich im Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landesrechts NRW.