Sichere Signaturerstellungseinheit
Die Sichere Signaturerstellungseinheit, kurz SSEE, ist eine konfigurierte Soft- oder Hardware, die gemäß der EU-Verordnung für die Erstellung einer elektronischen Signatur eingesetzt wird.
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Was ist die Sichere Signaturerstellungseinheit?
Laut der EU-Verordnung Nr. 910/2014 Art. 3 Abs. 22 kann die Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) als Software oder Hardware für die Generierung von qualifizierten elektronischen Signaturen angewendet werden. Dadurch wird die Geheimhaltung sowie die Einmaligkeit des jeweiligen Signaturschlüssels gewährleistet. Eine mittels SSEE erstellte Signatur ist einer händischen Signatur gleichgestellt.
Anforderungen einer Sicheren Signaturerstellungseinheit
Bei der Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur, mithilfe einer Sicheren Signaturerstellungseinheit müssen spezifische Kriterien erfüllt werden. Die folgenden Anforderungen sollten nach der zugrundeliegenden EU-Verordnung erfüllt werden:
- Einmaligkeit des Signaturschlüssels
- Gewährleistung einer ausreichenden Geheimhaltung
- können mit ausreichender Sicherheit nicht abgeleitet werden
- Schutz vor Fälschungen bei der Verwendung
- Ausreichender Schutz durch den Unterzeichner, vor der Verwendung durch andere
- keine Veränderung der zu unterzeichnenden Daten
- Daten werden dem Unterzeichner vor dem Signaturvorgang angezeigt
In Deutschland muss darüber hinaus auch sichergestellt werden, dass der Signaturschlüssel nicht außerhalb der SSEE gespeichert werden kann. Außerdem muss der oder die Schlüsselinhaber:in durch die Sichere Signaturerstellungseinheit zuvor hinreichend identifiziert werden, indem zum Beispiel Wissen abgefragt oder biometrische Merkmale festgestellt werden. Die von der SSEE verwendeten Algorithmen müssen zudem den Anforderungen der Bundesnetzagentur zu geeigneten Algorithmen entsprechen oder gleichwertige Sicherheit bieten.
Prüfung der Sicheren Signaturerstellungseinheit
Sichere Signaturerstellungseinheiten müssen mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen und dementsprechend von einer anerkannten Bestätigungsstelle genehmigt werden. In Deutschland gibt es derzeit vier Bestätigungsstellen, welche alle von der Bundesnetzagentur bestätigt worden sind. Grundsätzlich müssen in diesem Rahmen die Sicherheitseigenschaften der SSEE geprüft und anerkannt werden. Dafür werden verschiedene Normen und Richtlinien angewendet, die eine ausreichende Sicherheit gewährleisten können.
Was ist eine Konformitätsbewertungsstelle?
Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein EU-weiter einheitlicher Rahmen für die Zertifizierung und Prüfung von Signaturen, Siegeln und Signaturerstellungseinheiten geschaffen. Durch sogenannte Konformitätsbewertungsstellen kann die Eignung Sicherer Signaturerstellungseinheiten geprüft und zertifiziert werden. Diese stellen einen Konformitätsbewertungsbericht aus, durch den eine SSEE nachweislich die geforderten Kriterien erfüllt.