EG-Vergaberichtlinien

Die Europäische Gemeinschaft (1948-2009) sorgte mithilfe der EG-Vergaberichtlinien für einheitliche Regelungen bei europaweiten Ausschreibungen.

Was waren die Europäischen Gemeinschaften?

Die Abkürzung EG steht für “Europäische Gemeinschaften" und ist eine Sammelbezeichnung für drei unterschiedliche Gemeinschaften:

  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS (Gründungsjahr 1951),
  • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG (Gründungsjahr 1957)
  • Europäische Atomgemeinschaft EAG (Gründungsjahr 1957)

Gegründet wurden die Gemeinschaften von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Die Bezeichnung EG war bis 1992 geläufig, als der Maastrichter Vertrag verabschiedet wurde. Dieser legte die Bezeichnung »Europäische Union« (EU) als gemeinsames Dach für die Gemeinschaften fest. Die EG wurde von der EU abgelöst.

Was sind EG-Vergaberichtlinien?

Auch innerhalb der EG gab es schon Regeln für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die EG erließ hierfür die sogenannten EG-Vergaberichtlinien, die Vorgaben für europaweite Ausschreibungen enthielten. Diese Vorgaben waren für alle Teilnehmerstaaten rechtsverbindlich und sollten Einheitlichkeit schaffen.

Ablösung durch EU-Vergaberichtlinien

Durch das Inkrafttreten der EU verloren die EG-Vergaberichtlinien ihre Gültigkeit. Sie wurden durch die EU-Vergaberichtlinien ersetzt.

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