Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.

Was ist der Bundesrechnungshof?

Bei dem Bundesrechnungshof handelt es sich eine oberste Bundesbehörde. Er ist ein unabhängiges Organ und nur dem Gesetz unterworfen. Der Bundesrechnungshof hat den gleichen Status wie die Bundesministerien, das Bundespräsidialamt und das Bundeskanzleramt.

Seine Aufgaben und Rechte sind im Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankert. Die Mitglieder sind die Präsidentin oder der Präsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident, darüber hinaus die Leiter:innen der Prüfungsabteilungen und die Prüfungsgebietsleiter:innen. Sie alle besitzen richterliche Unabhängigkeit. Der Bundesrechnungshof muss jährlich dem Bundestag und dem Bundesrat berichten.

Der Bundesrechnungshof besteht aus zehn Abteilungen. Neun davon sind Prüfungsabteilungen, eine – die Präsidialabteilung – ist für Verwaltungsaufgaben zuständig. Die rund 1.100 Beschäftigten sind an den drei Standorten Bonn, Berlin und Potsdam tätig, wobei der Hauptsitz in Bonn ist.

Was sind die Aufgaben des Bundesrechnungshofs?

Der Bundesrechnungshof hat drei Aufgabengebiete: Prüfen, Berichten und Beraten.
Er prüft gemäß Artikel 114 Absatz 2 GG die “Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und der Haushalts- und Wirtschaftsführung” des Bundes, wobei er sowohl die Exekutive als auch die Legislative überprüft. Die Prüfungsmethoden, die Prüfungstiefe und die inhaltliche Ausrichtung kann er selbst festlegen und ist darüber gegenüber niemandem Rechenschaft schuldig. Er kann auch nicht durch andere Staatsorgane mit konkreten Prüfungsaufgaben beauftragt werden. Im Fokus der Prüfungen stehen aber immer die folgenden Prinzipien:

  • Ordnungsmäßigkeit
    • Richtigkeit und Verlässlichkeit der Rechnung
    • Beachtung des Haushaltsplans
    • Beachtung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich der einheitlichen Anwendung der Steuer- und Geldleistungsgesetze
  • Rechtmäßigkeit
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Als Leitlinien dienen dem Bundesrechnungshof bei der Prüfung die Bundeshaushaltsordnung (§ 88 Abs. 1 BHO) und die Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes (PO-BRH).

Die Ergebnisse werden in sogenannten Prüfungsmitteilungen schriftlich festgehalten und teilweise veröffentlicht. Immer dann, wenn ein Prüfungsergebnis von besonderem Interesse ist, geht er in den Jahresbericht des Bundesrechnungshofes ein. Der Jahresbericht wird dem Bundesrat, dem Bundestag und der Bundesregierung zugänglich gemacht. Interessierte Bürger:innen können die Berichte auf der Seite des Bundesrechnungshofes einsehen.

Der Bundesrechnungshof prüft den Bund nicht nur, sondern berät ihn gleichzeitig. Er berät zum einen die überprüften Stellen, aber auch den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung. Die Grundlage für die Beratung sind die Ergebnisse der vorab durchgeführten Prüfungen.

Welche Stellen werden überprüft?

Der Bundesrechnungshof überprüft die Behörden des Bundes, Sozialversicherungsträger wie die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch die Bundesagentur für Arbeit.

Welche Rolle übernimmt der Bundesrechnungshof im Vergaberecht?

Der Bund vergibt regelmäßig öffentliche Aufträge, um seine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen. Dabei kann es sich um Infrastrukturprojekte handeln, aber auch um die Sanierung oder den Bau öffentlicher Gebäude wie Rathäuser oder Schulen. Bei der Vergabe dieser öffentlichen Aufträge muss das Vergaberecht berücksichtigt werden – einerseits, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, andererseits, um die öffentlichen Gelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen. Um letzteres sicherzustellen, kontrolliert der Bundesrechnungshof regelmäßig, ob öffentliche Aufträge vergaberechtskonform vergeben wurden.

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