Ab wann ist ein freies Grundstück bebaubar?

Grundstückbesitzer:innen sollten sich darüber informieren, wie der Stand der Bebaubarkeit ihres Grundstücks ist. Es gibt feine Unterschiede zwischen Bauerwartungsland und Bauland.

Das Wichtigste zur Bebaubarkeit von Grundstücken in Kürze

  • Ein Grundstück darf erst bebaut werden, wenn es vollständig erschlossen ist und ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt.
  • Der Bebauungsplan regelt u. a. Bauhöhe, bebaubare Fläche und Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken.
  • Grundstückskäufer:innen sollten sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde über die Bebaubarkeit informieren.
  • Bauland ist bereits mit einem Bebauungsplan versehen, der eine Bebauung grundsätzlich erlaubt.
  • Bauerwartungsland ist nur im Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland vorgesehen, darf aber noch nicht bebaut werden.
  • Selbst bei Bauland muss ggf. noch die Erschließung durch die Kommune abgewartet werden, bevor gebaut werden kann.

Das zu bebauende Grundstück muss für ein Haus nicht nur den persönlichen Wünschen entsprechen, sondern auch eine bestimmte Größe und eine gute Lage haben. Damit ein freiliegendes Grundstück aber überhaupt bebaut werden darf, muss vorher einiges geklärt sein. So muss das Land vollständig erschlossen sein und ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegen. Dieser gibt Auskunft darüber, auf welche Weise das Grundstück bebaut werden darf. Dazu gehören Größe und Höhe der zu bauenden Immobilie, welche Fläche maximal bebaut werden darf und welche Abstände zu dem Nachbarsgrundstück mindestens eingehalten werden müssen.

Symbole der Justiz: Ab wann ist ein freies Grundstück bebaubar? © Sebastian Duda / stock.adobe.com

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät den zukünftigen Hauseigentümern deshalb dazu, sich bei den zuständigen Baubehörden frühzeitig und gut über den Stand der Bebaubarkeit ihres Grundstücks zu informieren. Vor allem aber sollten Grundstückskäufer:innen den Unterschied zwischen den beiden Begriffen Bauland und Bauerwartungsland kennen. So sind letztere Grundstücke zwar im Flächennutzungsplan der Kommunen für die Nutzung als Bauland vorgesehen, ein Bebauungsplan liegt hier allerdings noch nicht vor. Haben Grundstückskäufer eine Fläche, also sogenanntes Bauland, erworben, liegt bereits ein Bebauungsplan vor und dem Bau eines Gebäudes steht grundsätzlich nichts mehr im Wege. Das Grundstück muss nur noch von der Kommune erschlossen werden. Zwar hat der Grundstückskäufer einen Rechtsanspruch darauf, ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten, allerdings muss er noch auf die Erschließung durch die Kommune warten.

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Jacqueline Segeth - Redakteurin bei der ibau GmbH
Jacqueline Segeth

Jacqueline Segeth war von Februar 2019 bis April 2021 bei der ibau GmbH in Münster tätig. Als Redakteurin recherchierte und verfasste sie Ratgeber- und Glossarartikel für unsere Onlinemagazine. Ihre vielseitige und strukturierte Schreibweise erlaubt es ihr, Inhalte verschiedener Themenbereiche strukturiert und verständlich aufzubereiten.