SiGeKo

Ein SiGeKo kümmert sich um die Sicherheit auf großen Baustellen, auf denen Handwerkerinnen und Handwerker aus vielen verschiedenen Gewerken gleichzeitig tätig sind. Die Unfallrisiken sollen so weit es geht minimiert werden.

Wofür steht SiGeKo?

SiGeKo ist die Abkürzung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. SiGeKos sind für die Bereiche Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen zuständig. Wie der Name schon vermuten lässt, nehmen Sie hierbei eine koordinierende Rolle ein. Ihre Arbeit beginnt schon, bevor die ersten Bauarbeiter:innen die Baustelle betreten. Sie planen im Vorfeld die erforderlichen Maßnahmen und achten im Baustellenalltag darauf, dass diese auch eingehalten werden.

Was sind die Aufgaben eines SiGeKo?

Der Aufgabenbereich eines SiGeKo ist sehr abwechslungsreich, da viele unterschiedliche Dinge zu erledigen sind. Es kommt auch immer darauf an, in welcher Phase sich das Bauprojekt befindet. In der Planungsphase fallen andere Arbeiten an als in der Ausführungsphase. Ein:e SiGeKo muss beispielsweise vorab den Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGeKo-Plan) erstellen und diesen fortlaufend aktualisieren. Darüber hinaus muss ein:e SiGeKo allen Personen auf der Baustelle das nötige Wissen darüber vermitteln, wie auf der jeweiligen Baustelle für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit gesorgt werden soll. Die genauen Aufgaben werden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) beschrieben, insbesondere im Absatz RAB 30.

Warum braucht man einen SiGeko?

Auf Baustellen ist das Unfallrisiko im Vergleich zu anderen Arbeitsstätten ziemlich hoch. Zudem ist der Arbeitsalltag dort unübersichtlich: Die Arbeitsbedingungen wechseln ständig und es arbeiten oft mehrere Gewerke gleichzeitig. Deshalb wird eine Person gebraucht, die den Gesamtüberblick behält und die Tätigkeiten der einzelnen Firmen aufeinander abstimmt. Es ist laut der Baustellenverordnung Pflicht, auf größeren Baustellen eine oder einen SiGeko einzusetzen.

Ist nicht jeder Betrieb selbst für die Sicherheit verantwortlich?

Grundsätzlich schon. Sobald aber mehr als zwanzig Personen auf einer Baustelle arbeiten, ist die Bauherrin oder der Bauherr für die Sicherheit dort zuständig und muss hierfür eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Diese Regelung gilt seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Juni 1998.

Was darf ein SiGeko?

Ein:e SiGeko hat lediglich eine beratende Funktion inne und ist nicht weisungsbefugt – auch dann nicht, wenn gegen die Vorgaben aus dem SiGe-Plan verstoßen wird. SiGekos müssen in dem Fall aber die Bauherrin oder den Bauherren auf den Verstoß hinweisen.

Wann wird ein SiGeKo benötigt?

Nicht auf jeder Baustelle muss es eine:n Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in geben. Dies ist laut der Baustellenverordnung (BaustellV) erst dann nötig, wenn es sich um eine größere Baustelle mit mehr als zwanzig Personen handelt, auf der mehrere Gewerke zeitgleich arbeiten. Dann ist nicht mehr der ausführende Betrieb für die Arbeitssicherheit verantwortlich, sondern die Bauherr:innen.

Diese können diese Aufgabe entweder selbst wahrnehmen oder sie auf eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übertragen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn Auftraggeber:innen die nötige Fachkompetenz fehlt – was in der Regel der Fall ist, weil für die Koordination der Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen ein umfangreiches Wissen nötig ist.

Wer bestellt den SiGeKo?

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin oder der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss von den Bauherr:innen bestellt werden. Sie übertragen für das jeweilige Bauprojekt dem oder der SiGeKo nach § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV (Baustellenverordnung) die Aufgabe, die Gesundheitsschutzmaßnahmen zu koordinieren. Die Bestellung muss immer schriftlich erfolgen, wobei die folgenden Details enthalten sein müssen:

  • Eine Beschreibung der Leistung
  • die Einsatzzeit
  • die Befugnisse des SiGeKos oder der SiGeKo
  • der Versicherungsschutz des SiGeKos oder der SiGeKo

Bei größeren Bauvorhaben werden nicht selten mehrere SiGeKos eingesetzt. Hier müssen in der schriftlichen Bestellung die jeweiligen Tätigkeitsbereiche genau beschrieben werden, um sie voneinander abzugrenzen. Ansonsten kann es auf der Baustelle Unstimmigkeiten darüber geben, wer für welche Bereiche zuständig ist.

Was ist ein SiGe-Plan?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) soll allen Personen, die auf dem Bau tätig sind, die jeweiligen Sicherheitsanforderungen näherbringen. Diese richten sich nach den auszuführenden Arbeiten und können in den verschiedenen Bauphasen unterschiedlich sein. Der SiGe-Plan soll das Nebeneinander der verschiedenen Gewerke so koordinieren, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden. Hierbei sind sowohl räumliche als auch terminliche Aspekte wichtig.

Die Arbeitnehmer:innen sollen dem SiGe-Plan entnehmen können, für welche Arbeitsvorgänge sie welche Arbeitsschutzbestimmungen einhalten müssen. Hierbei reicht es nicht, den SiGe-Plan einmal zu erstellen. Er muss vielmehr fortlaufend angepasst werden, sobald sich die Sicherheitslage auf der Baustelle ändert.

Wie viel kosten SiGeKo-Leistungen?

SiGeKo-Leistungen sind nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgeführt und lassen sich auch nicht aus den “Besonderen Leistungen” der HOAI ableiten. Deshalb können SiGeKos sich nicht auf die HOAI berufen, wenn sie ihr Honorar ermitteln wollen. Vielmehr handelt es sich bei SiGeKo-Leistungen um Tätigkeiten, deren Honorar frei vereinbart werden kann. Wenn eine Vereinbarung fehlt, gilt gemäß dem BGB die “übliche Vergütung”. Laut dem OLG Celle ist eine Vergütung von 0,4 Prozent der Nettobausumme üblich.

Wie können SiGeKos ihr Honorar ermitteln?

Das Honorar von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:innen geht von den Einzelaufgaben aus, die sie ausführen. Zu unterscheiden sind hier die Planungs- und die Ausführungsphase. In ersterer wird der SiGe-Plan erstellt, während in der zweiten Phase regelmäßige Kontrollen auf der Baustelle anfallen.

Beim Ermitteln des Honorars geht man zunächst von den Baukosten aus; auch die Länge der Bauzeit und das Gefahrenpotential sind von Bedeutung.

Wer darf SiGeKo werden?

Wer als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in tätig sein möchte, muss ein paar Voraussetzungen mitbringen:

  • baufachliche Kenntnisse
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse
  • spezielle Koordinatorenkenntnisse

Die beiden letzten Punkte werden im Rahmen einer SiGeKo-Schulung vermittelt. Diese muss von allen künftigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:innen absolviert werden und wird von verschiedenen Stellen angeboten, wie etwa dem TÜV, der IHK oder der Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (BfGA). Die Kurse werden in Voll- oder Teilzeit angeboten.

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