Arbeiten Gemeinden, Kreise und Städte zusammen, kann diese interkommunale Kooperation den Teilnehmern wichtige Handlungsalternativen bieten. Zu den Gründen der Verwaltungskooperation zählen die Nutzung von Synergieeffekten sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit Ressourcen (finanziell und personell). Die interkommunale Kooperation ist per Definition ein Obergriff für verschiedene Kooperationsmöglichkeiten der öffentlichen Gebietskörperschaften und Verwaltungen. Das Erforschen der Vorteile und Möglichkeiten von interkommunalen Kooperationen ist Gegenstand der Verwaltungswissenschaft.
Die Zielsetzung der interkommunalen Kooperation ist eine Stärkung der Leistungsfähigkeit von Kommunen sowie die Einsparung von Kosten und Personal. So können durch eine interkommunale Zusammenarbeit Investitionen in einer Größenordnung getätigt werden, die den einzelnen Kommunen nicht möglich gewesen wären. Auch aus der ständig wachsenden Komplexität der kommunalen Aufgaben entstehen Anforderungen für ein gemeinsames Handeln. Über interkommunale Projekte können sich die Partner austauschen und unterstützen, um Standards zu erhalten oder diese zu verbessern.
Die interkommunale Kooperation Definition beschreibt die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen. Beispiele sind öffentlich-rechtlich und privatrechtlich institutionalisierte Formen. Andere Möglichkeiten der Kooperation umfassen vertragliche Ausgestaltungen (z. B. Kooperationsvertrag, Werkvertrag), eine Bürgermeisterkonferenz, aber auch weniger informelle Formen wie Expertenrunden, Erfahrungsaustausch und Arbeitsgemeinschaften. Auf Landes- und Kreisebene werden Online-Projektbörsen angeboten. Interessenten können sich an bestehenden Projekten beteiligen oder selbst neue Projekte eröffnen.
Interkommunale Kooperationen auf Kreisebene zeigen mit der Einführung von E-Rechnungen und einem elektronischen Rechnungsworkflow Einsparpotenziale auf. Auch das E-Government, das dem Bürger den Online-Zugriff auf Dienste der Gemeinde- und Stadtverwaltungen ermöglicht, wird häufig in interkommunalen Kooperationen realisiert. Ebenso haben sich die Aktivierung von Wohnraumpotenzial und die Online-Stellenbörse auf Kreisebene als interkommunale Projekte bewährt. Weitere interkommunale Projekte werden in den Bereichen Tourismus, Digitalisierung sowie im Klimaschutz umgesetzt.
Neben dem Austausch der Kooperationspartner muss die Definition der interkommunalen Kooperation auch die finanziellen Abgeltungsverfahren zwischen den Teilnehmern regeln. Übernimmt etwa eine Gemeinde Aufgaben für Nachbargemeinden, so ist für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Dabei geht es sowohl um die Einnahmen als auch die Ausgaben im Rahmen eines interkommunalen Projekts.
Gestärkt wird die interkommunale Kooperation Definition auch durch Entscheidungen auf europäischer Ebene. Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Charta garantiert der kommunalen Selbstverwaltung eine Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen kommunale Projekte grundsätzlich keine Ausschreibung durchführen oder Angebote privater Unternehmen einholen. Diese Entscheidung gewährt den Kommunen große Gestaltungsspielräume bei Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen.