CSRD
Bei CSRD handelt es sich um eine Richtlinie, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der EU regelt.
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Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet CSRD?
- Sinn der CSRD Berichterstattung
- Standards der CSRD
- Anwendungsbereiche der CSRD
- Wer ist CSRD-pflichtig?
- Was regelt die Corporate Sustainability Reporting Directive?
- Wer prüft CSRD-Berichte?
- Wie stark werden die CSRD-Berichte überprüft?
- Was erwartet Unternehmen mit der CSRD?
- Welche Unternehmen fallen unter die Regelung der CSRD?
Was bedeutet CSRD?
CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie wird als Weiterentwicklung der NFRD-Richtlinie angesehen und enthält deutlich ausgeweitete Berichtspflichten. Die im Jahr 2014 in Kraft getretene und zurzeit noch geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) enthält auch eine Berichtspflicht für Unternehmen, allerdings nur für Unternehmen von öffentlichem Interesse wie börsenorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften. Berichtet werden muss über Umwelt-, Sozial- und über die Belange von Arbeitnehmer:innen. Weitere Bereiche sind die Korruptionsbekämpfung sowie die Achtung der Menschenrechte.
Beim CSRD Reporting muss über dieselben Bereiche berichtet werden, doch hier fällt die Nachhaltigkeitsberichterstattung viel umfangreicher aus, und auch die Art der Berichterstattung ist anders. Gemäß der CSRD der EU müssen die Berichte künftig nach einheitlichen Berichtsstandards angefertigt und im Lagebericht veröffentlicht werden. Vorher war es möglich, Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten aus dem Lagebericht herauszuhalten und stattdessen in einem separaten nichtfinanziellen Bericht zu veröffentlichen. Dies ist mit der neuen CSRD-Berichtspflicht nicht mehr möglich.
Die CSRD Richtlinie wurde im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und trat am 1.01.2023 in Kraft. Der CSRD Zeitplan sieht vor, dass sie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Umsetzung von CSRD wird in Deutschland im Jahr 2025 erfolgen.
Sinn der CSRD Berichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Teil der “Sustainable Finance Strategy” der EU. Diese Strategie wiederum ist Teil des Green-Deal Projektes der EU, welches mit verschiedenen Maßnahmen arbeitet, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Die Sustainable Finance Strategy soll Unternehmen dahingehend lenken, nachhaltiger zu investieren, so dass die Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten insgesamt nachhaltiger werden. Die Strategie basiert auf drei Säulen, die insgesamt zu mehr Nachhaltigkeit im Finanzwesen beitragen sollen:
- Die Offenlegungsverordnung (SFRD)
- Die EU Taxonomie-Verordnung
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Während es in den anderen beiden Säulen um die finanziellen Aspekte des nachhaltigen Wirtschaftens geht, steht bei der CSRD die nicht-finanzielle Berichterstattung im Fokus.
Standards der CSRD
Bei den Standards der CSRD handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Standards
der vorangegangenen Richtlinie, der NFRD. Der erste Artikel des CSRD benennt die Standards:
- Erweiterung des Anwenderkreises
- Ausweitung der Berichtsinhalte
- Aufnahme des Prinzips der “Doppelten Materialität”
- Inhaltliche Prüfpflicht
Anwendungsbereiche der CSRD
Die Anwendungsbereiche der CSRD werden durch die doppelte Wesentlichkeitsperspektive der CSRD definiert, für die im englischen Sprachraum der Begriff “Double Materiality” gilt. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Wechselwirkung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und wirtschaftlichen Aspekten benennen müssen:
- Wie wirkt sich nachhaltiges Agieren auf die wirtschaftliche Situation im Unternehmen aus?
- Welche Auswirkungen hat die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte?
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen innerhalb der EU seit Inkrafttreten der CSRD in ihren Berichten nicht nur Angaben über ihre Nachhaltigkeitsziele machen müssen, sondern auch über die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus müssen sie die wichtigsten nachteiligen Wirkungen ihrer Geschäftstätigkeit benennen und Angaben zu den immateriellen Ressourcen machen.
Wer ist CSRD-pflichtig?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Eine Ausnahme sind Kleinstunternehmen. Diese müssen kein CSRD-Reporting erstellen. Auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können von dieser Pflicht befreit sein.
Was regelt die Corporate Sustainability Reporting Directive?
Das CRSD Reporting regelt die Art und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Sie müssen einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen, der Informationen darüber enthält, wie nachhaltig das jeweilige Unternehmen wirtschaftet. Es geht aber auch darum, festzuhalten, wie sich die Nachhaltigkeitsbemühungen auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens auswirken.
Wer prüft CSRD-Berichte?
Die Nachhaltigkeitsberichte müssen extern von einer Wirtschaftsprüferin oder von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Zusätzlich können Unternehmen noch eine weitere Person hinzuziehen, die die Berichte prüft. Dies kann ein:e Wirtschaftsprüfer:in sein, aber auch eine andere unabhängige Prüfungsinstanz.
Wie stark werden die CSRD-Berichte überprüft?
Die Prüfenden müssen die CSRD-Berichte in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive zunächst weniger intensiv prüfen als in den darauffolgenden Jahren.
Zu Anfang reicht eine begrenzte Prüfungssicherheit, wodurch die Prüfungsqualität natürlich geringer ausfällt. Ab dem 1.1.2028 soll aber eine hinreichende Prüfungssicherheit gelten.
Dieses stufenweise Vorgehen hängt damit zusammen, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer:innen so die Gelegenheit hat, sich das notwendige Prüfungswissen nach und nach aufzubauen. Derzeit fehlen noch das notwendige Wissen und die praktische Erfahrung im Umgang mit Nachhaltigkeitsberichten.
Was erwartet Unternehmen mit der CSRD?
Zum einen müssen wesentlich mehr Unternehmen als bisher ein CSRD Reporting anfertigen. Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten ihre Strategie, ihr Geschäftsmodell und ihre Wertschöpfungskette im Hinblick auf Nachhaltigkeit analysieren. Orientierung bieten hierbei die Prinzipien des Pariser Klimaabkommens. Zudem müssen innerhalb des Unternehmens die Zuständigkeiten und Strukturen für nachhaltiges Wirtschaften festgelegt werden. Nicht zuletzt gilt es, Nachhaltigkeitsziele zu formulieren und Aktionspläne für die Umsetzung auszuarbeiten.
Welche Unternehmen fallen unter die Regelung der CSRD?
Mit Inkrafttreten der CSRD sind wesentlich mehr Unternehmen als bisher zur Berichterstattung verpflichtet – Schätzungen zufolge müssen künftig rund 15.000 Unternehmen in Deutschland die Berichte anfertigen. Vorher betrafen dies nur 500 Unternehmen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass innerhalb der EU etwa 50.000 Unternehmen berichtspflichtig sein werden.
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das in der EU notiert ist, eine nicht-finanzielle Berichterstattung anfertigen. Kleinstunternehmer:innen sind von dieser Pflicht jedoch ausgenommen. Auch Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, müssen nicht zwangsläufig einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen. Dazu sind nur die Unternehmen verpflichtet, die mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen:
- Die Bilanzsumme beträgt mehr als 20 Millionen Euro
- Die Nettoumsatzerlöse liegt über 40 Millionen Euro
- Das Unternehmen beschäftigt mindestens 250 Mitarbeiter:innen