Wie viele Stunden pro Tag sind erlaubt?

Acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche: Die meisten Beschäftigten in Deutschland halten sich an den herkömmlichen Tagesrhythmus. Dabei darf man auch länger arbeiten.

Das Wichtigste zur Arbeitszeitregelung in Kürze

  • In Deutschland gilt der 8-Stunden-Tag, kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im 6-Monats- oder 24-Wochen-Schnitt acht Stunden nicht überschritten werden
  • Arbeitgeber:innen können so auch eine 4-Tage-Woche oder flexible Arbeitszeitmodelle einführen
  • Eine Verlängerung auf 12 Stunden ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich, z. B. bei dringenden Baustellenarbeiten
  • Tarifverträge im Bauhauptgewerbe sehen 40 Wochenstunden vor und ermöglichen ein Jahresarbeitszeitkonto zum Ausgleich von Überstunden
  • Arbeitsschutz bleibt verbindlich: Pausen nach 6 Stunden und 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten sind Pflicht
  • Gesundheitsschutz hat Priorität – zu lange oder belastende Arbeitstage können die Leistung mindern und sind bei Gefahr (z. B. Hitze) zu verkürzen

Die Einführung des 12-Stunden-Tags in Österreich hat dort für heftige Debatten rund um Arbeitszeitregelungen geführt. Die Regierung im Alpenstaat hatte im Juli beschlossen, dass Arbeitstage in der Republik bis zu 12 Stunden lang sein dürfen, wenn der Arbeitnehmer an anderer Stelle dafür Ausgleichstage frei bekommt. Wäre dies auch in Deutschland denkbar?

Symbole der Justiz - Arbeitnehmerrechte zur Arbeitszeit © Sebastian Duda / stock.adobe.com

10 Stunden sind keine Ausnahme

Grundsätzlich hat die BRD ein recht strenges Arbeitszeitgesetz, das im internationalen Vergleich nur wenige Ausnahmen erlaubt. Dadurch sind der 8-Stunden-Tag und die fünftägige Arbeitswoche für viele Arbeitnehmer festgeschrieben – aber nicht ausnahmslos. Im Arbeitszeitgesetz heißt es nämlich, dass die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden an einem Tag ausgeweitet werden darf, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“. Das heißt, dass sich Tage mit mehr und weniger als acht Arbeitsstunden legitim sind, solange die magischen acht Stunden durchschnittlich nicht überschritten werden.

Damit können Arbeitgeber:innen den 10-Stunden-Tag und auch eine 4-Tage-Woche ohne Genehmigung in ihrem Unternehmen einbringen. So können die täglich „zu viel“ geleisteten zwei Stunden am Freitag oder Montag ausgeglichen werden, sodass Arbeitnehmende Überstunden ersetzt bekommt und sich über ein langes Wochenende freuen kann.

Auch 12 Stunden möglich

Wie sieht es darüber hinaus mit 12 Stunden aus? Auch das ist machbar, aber nur unter strengen Auflagen: Paragraph 15 des Arbeitszeitgesetzes erlaubt eine Verlängerung des Arbeitstages über die Marke von 10 Stunden, die aber durch eine Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Genehmigt werden solche Ausnahmen, die das Gesetz für Baustellen erlaubt, in Sonderfällen mit besonderer Dringlichkeit. Ein Beispiel hierfür wären Autobahnbaustellen, erklärt Jana Tashina Wörrle in ihrem Beitrag für die Deutsche Handwerks Zeitung.

Anhaltspunkte für den Umgang mit solchen Situationen kann der Tarifvertrag bieten: In seiner aktuellen Form schreibt er für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor, die auch eingehalten werden müssen, aber keine tägliche Arbeitszeit. Somit können tägliche Überstunden später ausgeglichen werden. Außerdem erlaubt der Vertrag das Führen eines Jahresarbeitszeitkontos, mit dem solche Überstunden festgehalten werden können.

Arbeitsschutz weiterhin beachten

Damit öffnen sich aber nun nicht Tür und Tor für Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigten am liebsten gar nicht mehr nach Hause schicken würden, denn es greifen in jedem Fall immer noch die Regelungen des deutschen Arbeitsschutzes: So ist nach sechs Stunden Arbeit weiterhin eine halbstündige Pause einzulegen, außerdem müssen zwischen zwei Schichten immer elf Stunden Ruhepause eingehalten werden.

Daneben darf die längere Arbeitszeit die Gesundheit des Arbeitnehmendem nicht gefährden oder beeinträchtigen. „Bei uns gelten strenge Regelungen für den Arbeitsschutz und so kann es auch schnell dazu kommen, dass etwa an sehr heißen Tagen auf Baustellen nicht so lange gearbeitet werden darf wie es die Firmen und auch die Angestellten eigentlich geplant haben, weil die Sonne einfach zu stark scheint und das Arbeiten ohne Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlungen zu einer Gefahr für die Gesundheit würde“, erklärt Heribert Jöris, Geschäftsführer für den Bereich Tarif-, Sozial- und Bildungspolitik beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, in der Deutschen Handwerks Zeitung.

Daneben gibt er Unternehmer:innen noch einen Rat mit auf den Weg: Erschöpfte Arbeitnehmer:innen arbeiten langsamer und ungenauer, weil Kraft und Konzentration sinken. Somit solle man immer darauf achten, die Belastung seiner Beschäftigten zu regulieren. „Es kommt auf die Arbeiten an, die zu leisten sind, aber natürlich lässt nach einer bestimmten Zeit die Konzentration nach und das Leistungsniveau sinkt – ob über den Tag gesehen oder eventuell am nächsten Tag spürbar“, so Jöris.

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Jan Hell

Jan Hell war von Juni 2016 bis Mai 2021 als Content-Manager bei der ibau GmbH in Münster tätig. Als Chefredakteur unserer Online- und Printmagazine verantwortete er die Bereitstellung aktueller Informationen. Seine Schwerpunkte lagen in der Recherche und Aufbereitung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Themen. Mit seiner strukturierten Schreibweise stellt er komplexe Sachverhalte und Thematiken aus dem Ausschreibungs- und Vergabebereich nachvollziehbar und komprimiert dar.