Baukindergeld 2025: Alternative Förderungen für Familien mit Kindern

Erstveröffentlichung: 16.04.2021 15:34 |

Das Baukindergeld fungierte als Finanzspritze für Familien mit geringerem Einkommen, die ein Eigenheim kaufen oder bauen wollten. Doch was ist daraus geworden? 

Das Wichtigste zum Baukindergeld in Kürze

  • Baukindergeld war eine zeitlich befristete KfW-Zuschussförderung für die Fianzierung des ersten Wohneigentums von Familien mit bis zu 12.000 € pro Kind, letztmalig 2022 beantragbar
  • Über 330.000 Familien profitierten, vor allem junge einkommensschwache Haushalte, häufig beim Kauf bestehender Immobilien
  • Kritik: Förderung begünstigte eher Mittelschicht, führte zu steigenden Immobilienpreisen und war damit sozial begrenzt wirksam
  • Nachfolger seit 2023 ist das Programm „Wohneigentum für Familien“ mit zinsgünstigem Darlehen, höheren Einkommensgrenzen, aber nur für klimafreundlichen Neubau EH40
  • Ergänzende Programme wie „Jung kauft alt“ fördern seit 2024 den Kauf und die Sanierung älterer Gebäude, weitere KfW- und Länderprogramme sind kombinierbar
  • Kritik bleibt bestehen, da hohe Bau- und Energiestandards viele einkommensschwache Familien ausschließen, Expert:innen fordern Absenkung der Standards statt reiner Förderung
Preiskalkulationen zum neuen Baukindergeld © BillionPhotos.com / stock.adobe.com

Nach der Bundestagswahl 2017 und den schwierigen Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD für eine Wohnraumoffensive entschieden, um den steigenden Immobilienkosten entgegenzuwirken. Die Einführung des Baukindergeldes sollte auch Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind war ab September 2018 möglich – und konnte im Jahr 2022 das letzte Mal beantragt werden. Die Fördermittel des Baukindergelds wurden ausgeschöpft und das KfW-Programm eingestellt.

Was war das Baukindergeld?

Das Baukindergeld war eine Förderung der KfW (die deutsche Förderbank ‘Kreditanstalt für Wiederaufbau’) für Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt. Bei einem Einkommen von unter 60.000 Euro im Jahr konnten Familien durch eine Antragsstellung den Bau oder den Kauf ihres ersten Wohneigentums finanzieren. Insgesamt betrug die Laufzeit zehn Jahre. Somit waren insgesamt 12.000 Euro pro Kind möglich.

Das Baukindergeld ersetzte die bisherige Eigenheimzulage für Familien mit Kindern, war aber eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Da die dafür zur Verfügung stehenden Fördermittel von 9,9 Milliarden Euro erschöpft sind, kann das Baukindergeld nicht mehr beantragt werden. Aufgrund der COVID-Pandemie wurde die Frist zunächst vom 31. Dezember 2020 auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Allerdings musste für die Antragstellung eine Baugenehmigung oder ein Kaufnachweis von vor dem 31. März 2021 vorliegen.

Wer profitierte vom Baukindergeld?

Zum Zeitpunkt der Einführung rechnete das Bundesfinanzministerium mit mehr als 200.000 Familien in Deutschland, die von dieser Subvention profitieren würden. Letzten Endes wurde im März 2021 Bilanz gezogen: Bundesweit haben sich mehr als 330.000 Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können – meist mit ein oder zwei Kindern, die in der Hälfte aller Fälle noch keine vier Jahre alt waren. Fast 10 Milliarden Euro wurden bewilligt, von denen besonders junge, einkommensschwache Familien profitiert haben. Rund drei Viertel hatten ein Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro. In 60 Prozent aller Fälle wurden bestehende Immobilien gekauft. Aber auch die Neubauquote stieg an.

Kritik am Baukindergeld

Bereits in den Planungsphasen des Baukindergeldes hat es Kritik gehagelt. Zum einen wurde bemängelt, das Baugeld sei sozial unausgewogen. Nur Familien der Mittelschicht, die sich überhaupt eine eigene Immobilie leisten können, würden von dem Projekt profitieren. Der eigentliche Zweck würde damit verfehlt werden, da insgesamt 12.000 Euro pro Kind einer bedürftigen Familie nicht helfen würden.

Zwar wurde zum Ende der Laufzeit des Baukindergeldes 300.000 Familien geholfen, doch an der Uneinigkeit in den Kritikstimmen hat sich wenig geändert. Jeder Euro Baukindergeld komme dem Wohnungsmarkt zugute – doch Grüne und FDP beobachten einen anderen Effekt: Viele Verkäufer würden die Prämie auf den Verkaufspreis aufschlagen, wodurch Häuser, Wohnungen und Grundstücke sogar noch teurer würden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes war tatsächlich ein deutlicher Preisanstieg zu beobachten: insbesondere von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowohl in der Großstadt als auch auf dem Land. Vorherige Befürchtungen, der Zuschlag würde Immobilienpreise anheben, sind damit wohl eingetreten.

Nachfolger des Baukindergeldes: Was sind die Unterschiede zum „Wohneigentum für Familien“?

„Aus unserer Sicht hat das Baukindergeld das Ziel erreicht. Es sollte jungen Familien mit niedrigem Einkommen helfen, Wohneigentum zu erwerben“, äußerte sich die KfW. Genau deswegen forderten Landkreise und Verbände eine Fortführung – doch die Verlängerung des Baukindergeldes war nie vorgesehen. Vielmehr sollten Fördermittel durch neue Programme effizienter eingesetzt und der Fokus auf nachhaltiges Bauen gelegt werden.

Als Nachfolger des Baukindergeldes gilt seit 2023 das neue KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Laut der KfW wurden die Förderbedingungen durch eine Erhöhung des zu versteuernden Einkommens verbessert und der Kredithöchstbetrag erhöht. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Darlehen. Während das Baukindergeld nicht zurückgezahlt werden musste, ist das neue Förderprogramm ein Kredit mit vergünstigten Zinsen. Gleichzeitig gilt die KfW-Förderung nur für den klimafreundlichen Neubau.

Baukindergeld

Wohneigentum für Familien

Art der Förderung

Zuschuss

Zinsvergünstigtes Darlehen, 0,29 bis 3,17 Prozent je nach Laufzeit

Gehaltsobergrenze

60.000 Euro (+15.000 Euro pro Kind)

90.000 Euro (+10.000 Euro pro Kind)

Höhe der Förderung

1.200 Euro jährlich pro Kind

Von 170.000 bis 270.000 Euro, abhängig von der Familiengröße und Bauart

Anzahl der Kinder

Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt

Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt

Art des Wohneigentums

Neubau oder Kauf

Neubau mit Effizienzhausstufe 40 (EH40)

Andere Voraussetzungen

Kein weiterer Immobilienbesitz

Kein früherer Bezug von Baukindergeld

Baukindergeld: Hände falten ein Haus aus Papier. © Chlorophylle / stock.adobe.com

Welche weiteren Fördermöglichkeiten haben Familien?

Neben dem neuen KfW-Programm haben Familien auch noch andere Förderprogramme, die bei der Finanzierung unterstützen können und die damit kombinierbar sind. Darunter fallen beispielsweise das Förderprogramm zum energieeffizienten Bauen und Sanierungen, zum altersgerechten Umbauen und Einbruchschutz im Bestand, das Wohneigentumsprogramm sowie Länderprogramme.

Zum anderen läuft seit September 2024 ein weiteres KfW-Programm: Die KfW-Förderung „Jung kauft alt“ fördert Familien mit Kindern beim Kauf und der Sanierung von Bestandsgebäuden. Auch dieses Programm bietet eine Anteilsfinanzierung als Kredit. Es gelten dieselben Voraussetzungen bezüglich Einnahmen – allerdings müssen erworbene Gebäude den niedrigen Energieeffizienzklassen F, G oder H zugehörig sein. Gleichzeitig sind sie innerhalb von 54 Monaten nach dem Standard „Effizienzhaus 70 EE“ zu sanieren. Familien mit einem Kind können ein Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten – Familien ab drei Kindern hingegen 150.000 Euro.

Weitere Informationen und aktuelle Änderungen zu Förderungen finden Sie auf der Webseite der Fördermitteldatenbank foerderdata.

Fazit: Sind die heutigen Fördermaßnahmen ausreichend?

Das Kinderbaugeld von 2018 versprach Förderung für einkommensschwache Familien. Während es Zuschüsse in Höhe von 9,9 Milliarden Euro finanzierte, fällt die Förderung des neuen Programms „Wohneigentum für Familien“ eher niedrig aus: Ein jährlicher Fördertopf von 350 Millionen Euro und nur 350 bewilligte Anträge monatlich – die Nachfrage bleibt aus.

Axel Guthmann der LBS-Bundesgeschäftsstelle kritisiert: Der Sinn einer Förderung bestehe darin, einkommensschwache Familien zu unterstützen – aber die anspruchsvollen Anforderungen am energieeffizienten Bauen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sind nur für Familien am oberen Rand der Einkommensgrenzen machbar. Zwar wurde die Einkommensgrenze nach oben verschoben, um die Nachfrage zu erhöhen. Allerdings macht es eine Finanzierung für die Familien, die erreicht werden sollen, nicht einfacher. Laut Guthmann sollen stattdessen Baukosten gesenkt werden, beispielsweise durch die Absenkung des Energieeffizienz-Standards von EH 40 auf EH 55.

Es stellt sich die Frage, ob die aktuellen Förderprogramme, wie auch das Baukindergeld, nun wirklich ihren ursprünglichen Zweck erfüllen und ihre Zielgruppe erreichen. Ebenfalls wird kritisiert, dass die Förderung generell am Markt vorbeigehe. Durch hohe Baukosten sei Neubau für Familien nicht mehr realistisch – daher auch die Einführung des neusten Förderprogramms „Jung kauft alt“. Ob dieses, wie versprochen, mehr Leute erreichen wird, wird sich in Zukunft zeigen.

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