CSR-Bericht: Nachhaltigkeitsbericht für kleine Unternehmen?

Erstveröffentlichung: 18.01.2023 12:52 |

Große börsenorientierte Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben – das ist bekannt. Doch auch kleine Unternehmen sind bald dazu verpflichtet. Erfahren Sie hier die wichtigsten Details.

Das Wichtigste zum CSR-Bericht für kleine Unternehmen in Kürze

  • Die CSRD verpflichtet künftig auch Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie kapitalmarktorientierte KMU zu Nachhaltigkeitsberichten
  • Grundlage ist die doppelte Wesentlichkeit; berücksichtigt werden u. a. EU-Taxonomie, GRI, DNK und EMAS
  • Der Start erfolgt gestaffelt: 2024 für bisher Berichtspflichtige, 2025 für große Neuzugänge, 2026 für börsennotierte KMU, 2028 für übrige KMU mit Opt-out bis Ende 2027
  • In Deutschland steigt die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen auf rund 5.000; viele weitere sind indirekt über Lieferketten eingebunden
  • Erwartete Vorteile sind mehr Reputation, leichterer Zugang zu Finanzierung und besseres Recruiting
  • Hauptrisiko ist zusätzlicher Aufwand durch Datenerhebung, Prozesse und Prüfungen, was insbesondere kleine Unternehmen vor große Herausfordungen stellt
  • Empfehlenswert sind klare Zuständigkeiten, ein zentrales Datengerüst und eine schlanke erste Berichtsstruktur
Berechnungen für den Nachhaltigkeitsbericht © Rynio Productions / stock.adobe.com

Lange mussten Unternehmen in der EU nur Berichte über finanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit anfertigen, während die ökologischen und sozialen Aspekte außer Acht gelassen wurden – dabei gibt es viele Unternehmen, die sich in diesen Bereichen engagieren. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher wissen gerne darüber Bescheid, ob und in welcher Form Unternehmen sich ihrer sozialen Verantwortung stellen und nicht selten fließt das auch in die Kaufentscheidung mit ein.
Auch deshalb wollten das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU diesbezüglich für mehr Transparenz sorgen und verabschiedeten im Jahr 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen.

Soziale Verantwortung sichtbar machen

Die sogenannte Corporate Social Responsibility-EU-Richtlinie (kurz:CSR) betrifft die unternehmerische Sozialverantwortung und bezieht sich auf die folgenden Themen:

  • Umweltschutz, Soziale Themen und Arbeitnehmerbelange
  • Die Einhaltung der Menschenrechte
  • Vermeidung von Korruption und Bestechung
  • Eine diverse Unternehmensführung. Auch die Kontrollgremien und der Aufsichtsrat sollen divers zusammengesetzt sein. Hierfür muss ein Konzept erarbeitet werden.

Die Europäische Union hat die CSR-Berichtspflicht unter anderem eingeführt, um sichtbar zu machen, wie nachhaltig und verantwortungsbewusst die nachweispflichtigen Unternehmen arbeiten – zum Beispiel gegenüber Kundinnen und Kunden oder Lieferantinnen und Lieferanten. Die Grundlage bilden dabei die drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Den Unternehmen soll auf diese Weise ein einheitlicher Standard zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung geboten werden. Dadurch werden viele der Unternehmen motiviert, sich mit sozialen und nachhaltigen Aspekten noch stärker als bisher zu beschäftigen, so die Hoffnung. Dies kann neue Impulse geben, Ressourcen sparsamer zu verwenden und die sozialen Standards zu erhöhen. Es geht auch darum, dass Unternehmen die Folgen abfedern, die ihre Geschäftstätigkeit für die Gesellschaft nach sich ziehen. Diese Art, Verantwortung zu übernehmen, wird als Prinzip “Corporate Social Responsibility'' bezeichnet und erinnert an die Tradition des ehrbaren Kaufmanns. Darunter versteht man ein europäisches Leitbild für verantwortungsbewusste Wirtschaftssubjekte. Der ehrbare Kaufmann handelt gewissenhaft im Sinne des eigenen Unternehmens, der Gesellschaft und der Umwelt. Dabei verfolgt er außerdem das Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig und nachhaltig zu steigern. Sein Handeln basiert auf verschiedenen Tugenden und Werten, wie beispielsweise Ehrlichkeit, Verlässlichkeit oder Integrität.

Die aktuelle Umsetzung in Deutschland

Deutschland hat die CSR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anzuwenden. Davon sind bisher nur große Unternehmen betroffen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiter:innen.
  • Es ist kapitalmarktorientiert.
  • Der Umsatz beträgt mehr als 40 Millionen Euro oder die Bilanzsumme liegt über 20 Millionen Euro.
  • Betroffen sind auch Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.

Aktuell sind ungefähr 500 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Bis spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres müssen sie den Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Einheitliche Standards darüber, wie der Bericht aufgebaut sein soll, gibt es nicht. Die Unternehmen dürfen selbst entscheiden, ob sie für ihren CSR-Report auf nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke zurückgreifen wollen. Es ist auch in Ordnung, völlig auf ein Rahmenwerk zu verzichten, wenn das Unternehmen dieses Vorgehen begründen kann. Oft greifen Unternehmen auf die folgenden Standards zurück:

  • UN-Global-Compact-Standard (UNGC) – internationaler Standard des weltweit größten Netzwerks für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit
  • Global-Reporting-Initiative-Standard (GRI) – internationaler Standard der Global Reporting Initiative, die im Dialog mit Vertreter:innen der Wirtschaft, Gewerkschaft, Gesellschaft und Wissenschaft Nachhaltigkeitsrichtlinien erstellt
  • ISO 26000 – internationaler Standard, der von Fachleuten aus mehr als 90 Ländern und 40 internationalen und regionalen Organisationen erarbeitet wurde.
  • EMAS-Standard – EU-Standard des freiwilligen Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) – deutscher Standard für die strategische Ausrichtung von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeit, Prozessmanagement, Ökologie und Soziales.

Jetzt “trifft” es auch die kleinen und mittleren Unternehmen

Bisher sind kleine und mittlere Unternehmen nur indirekt betroffen, wenn es um Nachhaltigkeitsberichte geht – und zwar immer dann, wenn sie ein Großunternehmen beliefern, das zu den Berichten verpflichtet ist. Diese wollen natürlich sicherstellen, dass auch die Lieferant:innen in Ihren Lieferketten nachhaltig und nach sozialen Standards arbeiten.

Doch nun werden auch kleinere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden direkt in die Pflicht genommen. Die EU-Kommission hat im April 2021 vorgeschlagen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ändern. Mitte Juni 2022 wurde sich schließlich auf eine neue Richtlinie geeinigt und im Januar 2023 ist sie offiziell in Kraft getreten. Das Ziel: Informationen darüber, wie nachhaltig ein Unternehmen arbeitet, sollen öffentlich zugänglich und vergleichbar werden. Das soll dabei helfen, eine ebenso nachhaltige wie wettbewerbsfähige Wirtschaft im Sinne des Green Deals voranzubringen. Hierfür hat die EU-Kommission die neue Richtlinie “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) auf den Weg gebracht, welche die derzeit geltende CSR-Richtlinie ersetzen soll.

Die CSRD-Richtlinie enthält ein paar Neuerungen. Zum einen müssen die Nachhaltigkeitsinformationen künftig im Lagebericht publiziert werden und können nicht mehr in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Alle Nachhaltigkeitsinformationen müssen einer Abschlussprüfung unterzogen werden oder einem unabhängigen Dienstleistenden zur Prüfung vorgelegt werden.

Für wen gilt die neue CSR-Berichtspflicht?

Aber die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht deutlich ausgeweitet wird. Künftig müssen diesen mehr Unternehmen als bisher anfertigen. Bald sollen Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen, in die Berichtspflicht eingebunden werden:

Mehr als 250 Mitarbeitende
Der Nettoumsatzerlös liegt bei mindestens 40 Millionen Euro oder die Bilanzsumme bei mindestens 20 Millionen – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.
Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden, bei denen eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.

Alle Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgewandelt werden. Die Berichtspflicht für Nachhaltigkeit soll erstmals in allen ab dem 1. Januar 2024 veröffentlichten Lageberichten umgesetzt werden.
Dann sind nicht mehr nur 500 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig, sondern die zehnfache Anzahl, also rund 5000 Unternehmen – so die Schätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH. Zudem ist davon auszugehen, dass Großbetriebe noch stärker als bisher von ihren Zulieferer:innen und Partner:innen rechtspflichtsunabhängige CSR-Informationen einfordern werden und sich deswegen noch weitaus mehr Unternehmen auf Nachhaltigkeitsberichte einstellen müssen.

CSR-Berichtspflicht – Was muss rein?

Die CSR-Richtlinie basiert auf dem Prinzip einer doppelten Materialität/Wesentlichkeitsperspektive (“Double Materiality). Das bedeutet, dass die Nachhaltigkeitswirkung in beide Richtungen betrachtet wird. Zum einen müssen Unternehmen in ihrem CSR-Report die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf den eigenen Betrieb darstellen. Dazu zählen die wirtschaftliche Lage, das Geschäftsergebnis und der Geschäftsverlauf. Ein erhöhter CO2-Verbrauch trägt beispielsweise zum Klimawandel bei und kann die Energiekosten eines Betriebes stark ansteigen lassen. Diese Wirkungsrichtung nennt man Outside-in-Perspektive. Oftmals betrifft das auch die Erwartungen von Dritten, wie Stakeholder oder Investor:innen oder gesellschaftliche Entwicklungen und die Rahmenbedingungen des Unternehmens. Damit sind die Ressourcenverfügbarkeit, Regulierungen der Politik oder Umweltbelange gemeint.
Auf der anderen Seite muss auch die Wirkung des Betriebes auf die Nachhaltigkeitsaspekte festgehalten werden – also die Inside-out-Perspektive. Das zeigt den Einfluss der Unternehmensaktivität auf die Umweltverschmutzung oder die Biodiversität. Doch nicht nur die Unternehmen selbst sollten auf diese Belange Rücksicht nehmen, sondern auch die zugehörige Lieferkette.

Darüber hinaus müssen die Betriebe in Ihrem Bericht die Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung berücksichtigen. Nach Artikel 9 der Taxonomie (EU 2020/852) beinhaltet das:

  • Klimaschutz
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung
  • Anpassungen an den Klimawandel
  • Biodiversität erhalten und schützen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

Diese Aspekte sollen in dem Bericht verständlich, überprüfbar, repräsentativ und vergleichbar dargestellt werden und sind durch die oben genannten Standards vereinheitlicht.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Kleine und mittlere Unternehmen haben mehr Zeit, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen. Insgesamt gibt es je nach Unternehmensart unterschiedliche Geschwindigkeiten:

  • ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen.
  • ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen.
  • ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
  • ab dem 1. Januar 2028 auch für KMU, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Für KMUs gibt es bis Ende 2027 eine Ausnahmeregelung. Sie müssen die Richtlinie erst danach umsetzen.

Alle Daten geben jeweils das Jahr an, über welches berichtet wird. Der fertige Nachhaltigkeitsbericht wird anschließend im jeweiligen Folgejahr abgegeben. Dennoch empfehlen viele Expert:innen sich schon jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen. So lässt sich die Umsetzung zum späteren Zeitpunkt deutlich einfacher gestalten. Schließlich müssen auch die allgemeinen Unternehmensziele und -strategien mit den neuen Nachhaltigkeitsaspekten in Einklang gebracht werden. Je früher Unternehmen sich damit beschäftigen, desto weniger Komplikationen werden künftig entstehen.

Sind CSR-Berichte sinnvoll für KMU?

So mancher kleiner und mittlerer Betrieb schreibt schon jetzt einen Nachhaltigkeitsbericht – freiwillig. Doch warum machen sie sich die Mühe? Viele haben erkannt, dass sie dadurch ihre Reputation verbessern können. In Zeiten des Klimawandels schauen mehr Menschen als früher darauf, wie viel soziale Verantwortung ein Unternehmen übernimmt. Sie wünschen sich Transparenz darüber, wie sich die Arbeit des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt und was dieses unternimmt, um negative Folgen zu vermeiden und im besten Falle etwas Positives zu bewirken. Außerdem werden einige KMUs ohnehin mit der CSR-Thematik konfrontiert, wenn eine:r der Geschäftspartner:innen unter die Berichtspflicht fällt.

Auch in Zeiten von Personalknappheit sind Unternehmen, die nachhaltig handeln und dies auch kommunizieren, klar im Vorteil. Bewerberinnen und Bewerber können es sich nämlich oft aussuchen, wo sie arbeiten wollen und achten verstärkt auf Nachhaltigkeit. Neben dem Nutzen für die Reputation haben Nachhaltigkeitsberichte auch strukturelle Vorteile:

  • Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsberichts kann Nachhaltigkeit strukturiert im Unternehmen verankert werden.
  • Wenn Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben, schaffen sie intern verbindliche Vorgaben. Dadurch wird ihrem nachhaltigen Handeln eine Struktur gegeben.
  • Die Berichte können auch in finanzieller Hinsicht helfen, denn Sustainable Finance wird immer wichtiger. Hier ist neben rein finanziellen Aspekten auch die Nachhaltigkeit von Bedeutung. Da ist es gut, die firmenindividuellen Nachhaltigkeitsaspekte klar benennen zu können.
  • Kreditinstitute und Geschäftspartner:innen schauen nicht mehr nur auf die aktuelle finanzielle Situation eines Unternehmens, wenn sie deren Zukunftschancen einschätzen wollen. Sie wollen auch wissen, wie ein Unternehmen auf sein Umfeld einwirkt, also wie es soziale, ökologische und ökonomische Belange miteinander vereinbart.
  • Wenn Unternehmen sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen, entstehen daraus nicht selten Ideen für neue Produkte und Dienstleistungen.
  • Oft müssen Geschäftspartner:innen einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen und verlangen auch von den Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, Nachhaltigkeitsinformationen.
  • Auch EU-Förderprogramme verlangen oft Nachhaltigkeitsinformationen.

Die Basis für Unternehmensgründungen

Neben den Vorteilen der Nachhaltigkeitsberichte, die sich für KMUs und die berichtspflichtigen Unternehmen ergeben, spielt die Thematik auch bei der Gründung von Unternehmen eine zentrale Rolle. Je früher sich potenzielle Gründer:innen damit auseinandersetzen, desto besser lassen sich der Aufwand und zukünftige Folgerisiken reduzieren. Schließlich ist es gut möglich, dass die Nachhaltigkeit auch zu einer gesetzlichen Anforderung für Unternehmensgründungen wird. Darüber hinaus erhöhen sich dadurch auch die Chancen auf einen erfolgreicheren Start, da die Gründer und Gründerinnen so neue Märkte erschließen und Neukund:innen überzeugen können.

Kritik am CSR-Bericht

Der bürokratische Aufwand wird von verschiedenen Seiten als kaum bewältigbar kritisiert. Schon Anfang 2023, als der Entwurf veröffentlicht wurde, gab es viele Kommentare, dass man die Berichtspflicht auf aussagekräftige und handhabbare Kennzahlen begrenzen solle. Zudem wurde gefordert, dass Unternehmen durch positive Anreize für ihre Nachhaltigkeitsbemühungen belohnt werden und zu weiteren angeregt werden sollten. Diese konstruktive Kritik wurde jedoch nicht umgesetzt.

Andere kleine und mittelständische Unternehmen lehnen eine Berichtspflicht für KMU sogar gänzlich ab.

Auch wenn die beschriebenen Vorteile für einzelne Unternehmen sinnvoll sein können, sollte es jedem Unternehmen selbst überlassen sein, ob es seine Nachhaltigkeitsbemühungen auch nach außen darstellt, denn die hier aus der Politik vorgegebenen Pflichtaufgaben erhöhen den bürokratischen Aufwand sehr.
Feedback eines Lesers

Fazit: CSR-Berichtspflicht als Chance für KMUs

Auf kleinere und mittlere Unternehmen kommt etwas Arbeit zu. Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist ein gewisser Aufwand. Doch das hilft auch dabei, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gelebt wird und wie man sich diesbezüglich positionieren möchte. Nachhaltigkeit ist ein großer Trend und auch kleine Betriebe können die Augen davor nicht verschließen – auch weil Stakeholder wie Investor:innen, Geschäftspartner:innen und Kundinnen und Kunden oft gezielt nach Nachhaltigkeitsinformationen fragen. Da ist es besser, die Antwort nicht schuldig zu bleiben. Außerdem können darin Chancen gesehen werden, um neue Geschäftsfelder zu identifizieren, Kosten und Risiken zu reduzieren und Effizienzen zu verbessern. Zudem bietet es eine Möglichkeit, sich von Wettbewerber:innen in der Branche zu differenzieren.

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Lorena Lawniczak - Redakteurin bei der ibau GmbH
Lorena Lawniczak

Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei ibau hat sich Lorena Lawniczak um die Erstellung von qualitativem Content für unsere Leser:innen gekümmert. Sie beschäftigte sich speziell mit Themen zur Leadgenerierung und Sales und verfasste hilfreiche Ratgeber für Unternehmen. Neben diesen Themen setzte sie sich intensiv mit dem Vergaberecht auseinander und schrieb Glossarartikel zu Begriffen rund um Ausschreibungen und Vergaben. Durch ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre hat sie außerdem großes Interesse an digitalen Bereichen, wie dem Online-Marketing und konnte dieses Wissen vielfältig in ihre Texte einfließen lassen.