Lagerbrände verhindern: Handeln, bevor es brennt!
In Lagerräumen breiten sich Feuer schnell aus. Und steht ein Lager erstmal in Flammen, kommt es häufig zu kostspieligen Schäden. Erfahren Sie hier, wie Sie Lagerbrände erfolgreich verhindern können!
Das Wichtigste zum Verhindern von Lagerbränden in Kürze
- Feuer ist eine der häufigsten und teuersten Schadensursachen in Lagern – rechtzeitige Prävention spart immense Kosten
- Häufige Brandursachen sind Schweißarbeiten, defekte Elektrik, brennbares Material wie Karton oder Paletten sowie Brandstiftung
- Effektiver Brandschutz beginnt schon in der Planungsphase durch bauliche Maßnahmen und das Einteilen von Brandabschnitten
- Lagermaterialien sollten klug verteilt, Flucht- und Rettungswege freigehalten und Brandlasten in separaten Bereichen gelagert werden
- Rauchverbot, klare Regeln für Schweiß- und Schleifarbeiten sowie Sicherheitsmaßnahmen gegen Brandstiftung sind Pflicht
- Gesetzliche Vorgaben wie Industriebaurichtlinien, Brandschutznachweis und regelmäßige Brandschutzbegehungen müssen eingehalten werden

Beim Blättern durch die Zeitung sieht man häufig Meldungen wie diese “Lagerhalle komplett ausgebrannt – die Schäden sind immens!” Leider brennen Lagerräume schon in einer gewissen Regelmäßigkeit ab. Der Grund findet sich in den dort häufig gelagerten Paletten sowie Verpackungs- und Dämmmaterialien, die leider schnell Feuer fangen. Wenn es einmal brennt, dann arbeitet sich das Feuer entlang der Regale schnell nach oben aus – und zwischen den Regalen ist es besonders schwer zu löschen. So entwickelt sich ein kleiner Brand rasch zu einem Großbrand.
Feuerschäden weltweit
Mehrere Industrieversicherungen weltweit haben 530.000 Industrie-Schadensmeldungen aus über 200 Ländern analysiert, die im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 gemeldet wurden. Unter anderem kam dabei heraus, dass Feuer für Unternehmen nach wie vor die größte Gefahr ist und auch finanziell das größte Risiko beinhaltet. Je nach Land herrschen andere Brandschutzvorgaben vor, in Deutschland gelten beispielsweise sehr hohe Standards. Dennoch bleibt Feuer auch in Deutschland die Hauptursache für Schadensmeldungen. 47.000 Industrie-Schadensfälle wurden hierzulande zwischen 2017 und 2021 gemeldet, und Feuer lag als Ursache an erster Stelle. Lagerbrände zu verhindern, ist somit von großem Interesse.
Mehr Folgeschäden, als man denkt
Die Schäden, die ein Brand anrichtet, liegen erstmal auf der Hand: Das Lagergut wurde vernichtet, die Lagerräume sind beschädigt oder gar komplett abgebrannt. Doch an die Folgeschäden denkt nicht jeder sofort – dabei können Sie weitreichende Folgen haben!
Gefahrstoffe
Richtig teuer kann es werden, wenn Gefahrstoffe im Spiel sind. Das können beispielsweise giftige Baustoffe wie beschichtete Isolierplatten oder Bauschaum sein, die ein Bauunternehmen typischerweise einlagert. Oder auch die Farben und Lacke, die eine Malermeisterin oder ein Malermeister einlagert. Brennt hier das Lager ab, kann dies neben dem eigentlichen Brand noch einen Gefahrstoffunfall nach sich ziehen. Nehmen wir einen Malerbetrieb als Beispiel: Die Lagerhalle brennt, infolgedessen rückt die Feuerwehr an und löscht. Das Löschwasser kommt mit Farben und Lacken in Berührung, wird kontaminiert und fließt teilweise in einen Fluss. Nun müssen die Betreiber:innen des Lagers für alle Schäden aufkommen, die dadurch entstanden sind. Dies kann bedeuten, die Kosten für die Reinigung des Flusswassers zu übernehmen, aber auch für eine neue Bepflanzung entlang des Ufers.
Die Lieferkette
Wenn es brennt, wird manchmal die gesamte Lieferkette in Mitleidenschaft gezogen. In einer Zeit, in der Lagermengen klein gehalten werden und Just-in-Time-Lieferungen an der Tagesordnung sind, können Lieferausfälle zum Problem werden – und sogar zu Unterbrechungen führen. Da Brände als höhere Gewalt gelten, sind Sie in der Regel von Ihren vertraglichen Verpflichtungenen befreit, wenn es bei Ihnen gebrannt hat. Das ist natürlich schon mal eine gute Nachricht. Dennoch, Ihre Kunden sind im Zweifelsfall weg.
Kunden und Mitarbeiter:innen suchen sich eine Alternative
Nach einem Brand ist erstmal Aufräumen angesagt, später dann Wiederaufbau. Es dauert, bis alles wieder instand gesetzt ist. Doch was machen die Kund:innen bis dahin? Viele können oder wollen nicht warten und schauen sich anderweitig um. Sie stellen fest, dass die Konkurrenz auch interessante Produkte und Dienstleistungen anbietet. Und wenn sie einmal abgewandert sind, kommen sie nicht so schnell wieder zurück. Für die meisten Betriebe ist so ein dauerhafter Verlust von Kund:innen schmerzhaft. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das ähnlich. Womöglich wurden sie aufgrund des Brandes vorübergehend arbeitslos. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist eine neue Anstellung jedoch schnell gefunden. Gut für die Mitarbeiter:innen, schlecht für den Betrieb, der gerade einen Brandschaden erlitten hat. Wenn ein Betrieb nun Kund:innen und/oder Mitarbeiter.innen einbüßt, ist das für manche existenzbedrohend.
Warum brennt es? Die häufigsten Ursachen im Überblick
Doch warum brennt es eigentlich? Sehen wir uns einmal die häufigsten Ursachen für Brände in Lagerräumen an. Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) sind dies häufige Ursachen:
Schweißarbeiten
Beim Schweißen fliegen Funken, und befinden sich dann brennbares Material oder brennbare Stäube in der Nähe, kann es gefährlich werden. Letztere sind ein Nebenprodukt, das entsteht, wenn brennbares Material wie Holz verarbeitet wird. Das Problem mit brennbaren Stäuben: Man sieht sie nicht gut, da die Partikel sehr klein sind. Außerdem können sie flammenlos brennen, und da keine Flammen sichtbar sind, glimmen die sogenannten Glimmnester oft unbemerkt eine Weile vor sich hin. Die Gefahr, dass daraus ein Brand entsteht, ist groß.
Elektrizität
Manchmal ist ein elektrisches Gerät defekt und erhitzt sich während der Benutzung stark, auch die Leitungen gewinnen dabei an Hitze. Diese Wärme kann zu einem Brand führen. Auch Fahrzeuge wie Gabelstapler und Hubwagen sind ein Risiko, da die Elektrizität bei Fehlfunktionen einen Brand verursachen kann.
Brennbares Material
In vielen Lagern gibt es brennbares Material wie Holz, Karton oder Paletten. Gerade Karton ist als preiswerte und leichte Verpackung sehr beliebt und wird dementsprechend oft verwendet. Jeder weiß, dass Holz und Karton leicht brennen – bei Karton kann auch die Lagerung das Risiko noch weiter steigern. Hier erhöht sich die Brandgefahr, wenn etwa Kartonreste auf einem Haufen übereinander gestapelt werden. Durch die entstehende Wärme verstärkt sich grundsätzlich die Brandgefahr, außerdem ermöglicht die hohe Anzahl an Kartons eine schnellere Ausbreitung des Feuers.
Brandstiftung
Manchmal wird ein Lager auch bewusst in Brand gesteckt. Brandstiftung ist eine relativ häufige Brandursache. Doch warum legt jemand absichtlich ein Feuer? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Manche haben vielleicht Ressentiments oder Rachegefühle, andere mögen das Zündeln an sich und wieder anderen, beispielsweise Jugendlichen, ist schlichtweg langweilig. Gerade wenn Brennbares wie Karton nah am Zaun gelagert wird, ist für manche die Versuchung groß, dieses anzuzünden.
Acht Schritte für den Brandschutz
Brände sind nicht immer ein unabwendbares Schicksal. Sie können selbst einiges dafür tun, um zu verhindern, dass es in Ihren Lagerräumen brennt. Natürlich ist Brandschutz ein umfangreiches Thema und kann daher im Rahmen dieses Artikels nicht umfassend behandelt werden. Doch es gibt ein paar generelle Dinge, die Sie tun können. Die folgenden Schritte sollen Ihnen dabei helfen, den Brandschutz in Ihren Lagerräumen zu erhöhen.
Planung ist alles
Bereits vor dem ersten Spatenstich gibt es Möglichkeiten, das künftige Gebäude vor Flammen zu schützen. Der Brandschutz sollte von vornherein in das Gebäudekonzept integriert werden. Sprechen Sie die verantwortlichen Architektinnen und Architekten auf das Thema an. Diese kennen sich mit den geltenden Brandschutzverordnungen aus, wie mit der Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau. Es empfiehlt sich auch, bereits in dieser Phase Brandschutzgutachterinnen und Brandschutzgutachter mit einzubeziehen.
Setzen Sie Brandabschnitte
Unterteilen Sie Ihr Lager in verschiedene Brandabschnitte. Hierfür können Sie Brandwände einsetzen oder aber auch Freiflächen festlegen, die mindestens fünf Meter breit sind. Wenn dann mal in einem der Abschnitte ein Feuer ausbricht, greift es nicht zwangsläufig auf andere Abschnitte über. Auf diese Weise können Brände möglichst früh eingedämmt werden. Auch die Löscharbeiten werden erleichtert, da die Brände gezielter angegangen werden.
Verteilen Sie die Brandlast klug
Bündeln Sie all Ihr leicht entflammbares Lagergut möglichst in einem Brandabschnitt, eventuell sogar in einem baulich getrennten Gefahrstofflager. Für diesen Bereich können Sie dann einen besonders hohen Brandschutz festlegen. Leicht entflammbar sind beispielsweise Holz und viele Holzwerkstoffe sowie Hartschaum-Dämmplatten ohne Flammschutzzusatz.
Achten Sie auf die Lagerhöhe
Wie hoch soll ihr Lager werden? Diese Frage ist wichtig, denn mit zunehmender Lagerhöhe wird es schwierig, Brände zu löschen. Ab einer Regalhöhe von 7,5 Metern müssen und sollten Sie Sprinkleranlagen einbauen lassen, bei Höhen ab neun oder zwölf Metern sind noch höhere Anforderungen an den Brandschutz fällig. Das können automatische Feuerlöschanlagen und Rauchabzugsgeräte sein, oder aber auch Zugangsbeschränkungen und bauliche Trennungen. Die Details lassen sich in der Richtlinie VDI 3564 „Brandschutz – Empfehlungen für Hochregalanlagen“ nachlesen.
Machen Sie Brandstiftern das Leben schwer
Es kommt immer wieder vor, dass jemand absichtlich ein Lager in Brand setzt. Laut der Ursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) sind ein Drittel aller Lagerbrände das Werk von Brandstifterinnen und Brandstiftern. Schützen Sie daher Ihre Lagerräume und Ihr Lagergut so gut wie möglich. Umzäunen Sie das Gelände mit stabilen und hohen Zäunen und sorgen Sie für eine helle Beleuchtung sowie ausreichend Sicherheitspersonal. Das schreckt bereits viele Brandstifter:innen ab. Außerdem sollten Sie alles Brennbare mit einem gewissen Abstand zu Ihren Gebäuden lagern. Das sind typischerweise Paletten oder Kartonagen.
Achten Sie auf Flucht- und Rettungswege
Gefährliche Zwischenlagerungen
Nicht selten suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Platz, um kurz mal was abzustellen. So werden Materialien und Baustoffe im Treppenhaus, in Fluren oder sogar auf Fluchtwegen zwischengelagert und versperren diese infolgedessen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen für diese Problematik und legen Sie fest, an welchen Stellen im Gebäude keinesfalls etwas gelagert werden darf. Ideal ist es, wenn es einen festen Ort für gefahrlose Zwischenlagerungen gibt. Sie können auch Hinweistafeln mit der Aufforderung, Flucht- und Rettungswege freizuhalten, anbringen.
Wie lang dürfen Flucht- und Rettungswege sein?
Fluchtwege sollen dafür sorgen, dass jeder im Brandfall schnell ins Freie gelangt. Neben Fluchtwegen gibt es Rettungswege für Feuerwehr und Rettungskräfte. Ein Fluchtweg kann gleichzeitig auch ein Rettungsweg sein. Bei Fluchtwegen ist es wichtig, dass sich Türen leicht und in Fluchtrichtung öffnen lassen. Die Breite von Flucht-und Rettungswegen ist geregelt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Personen, die ihn voraussichtlich nutzen werden.
Anzahl der Personen | Breite |
---|---|
bis zu 20 | 1 m |
bis zu 200 | 1,2 m |
bis zu 300 | 1,8 m |
bis zu 400 | 2,4 m |
Damit jeder schnell ins Freie gelangen kann, sollte der Fluchtweg möglichst kurz sein. Die maximale Länge wird durch die Musterbauordnung (MBO) vorgeschrieben. Sie spricht von "Fluchtlängen", wenn es um die Länge von Flucht- und Rettungswegen geht. Je nach Raumart gibt es unterschiedliche Vorgaben. Ein explosionsgefährdeter Raum darf nur eine Fluchtlänge von zehn Metern haben.
Raumart | Maximale Fluchtlänge |
---|---|
Normale Arbeitsräume | 35 m |
Brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen | 35 m |
Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen | 25 m |
Giftstoffgefährdete und explosionsgefährdete Räume | 20 m |
Explosivstoffgefährdete Räume | 10 m |
Absolutes Rauchverbot
In Ihren Lagerräumen sollten Sie das Rauchen verbieten. Die Gefahr, dass glimmende Tabakreste einen Brand verursachen, ist einfach zu groß. Doch wie können Sie sicherstellen, dass sich auch alle an das Verbot halten?
Sie sollten an gut sichtbaren Stellen Verbotsschilder anbringen. Ganz wichtig ist es auch, Verhaltensregeln aufzustellen und Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kommunizieren, zum Beispiel in Form einer Gefahreneinweisung. Diese Verhaltensregeln sollten bei Neueinstellungen Teil der Ersteinweisung sein.
Bieten Sie Raucher:innen einen alternativen Ort zum Rauchen. Wenn Sie hier auch vor schlechtem Wetter geschützt sind, erhöht sich die Chance, dass sie das Rauchverbot tatsächlich einhalten.
Wenn sich trotzdem jemand nicht an das Rauchverbot hält, sollte dies Konsequenzen nach sich ziehen. Sie können diejenige oder denjenigen zunächst abmahnen. Wenn Ihr:e Mitarbeiter:in trotzdem weiterhin in Ihren Lagerräumen raucht, können Sie auch eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Stellen Sie Regeln für Schweiß- und Schleifarbeiten auf
Manchmal gibt es spontan etwas zu reparieren. Um möglichst rasch weiterarbeiten zu können, führen manche die Reparatur schnell selbst aus. Wenn nun Schweiß- und Schleifarbeiten neben brennbaren Materialien ausgeführt werden, kann dies schnell das Lager in Brand setzen. Sensibilisieren Sie daher Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Gefahr. Sie können beispielsweise einen Workshop zum Thema “Sicheres Schweißen und Schleifen” durchführen.
Außerdem können Sie einen sicheren Ort festlegen, an dem geschweißt und geschliffen werden darf. Kennzeichnen Sie diesen eindeutig durch “Schweißen und Schleifen erlaubt”-Schilder - und am besten bringen Sie den Hinweis “Hier keine brennbaren Materialien lagern” an.
Rechtliche Voraussetzungen für den Brandschutz in Deutschland
Eine verlässliche Brandschutzlösung ist in Industriebauten wie Lagerräumen Pflicht und muss bereits bei der Planung beachtet werden. Jedes Bundesland und sogar jede Gemeinde kann über spezifische Normen für Brandschutz und Sicherheit verfügen. In Deutschland sind bis zu einer Lagerguthöhe von neun Metern (Oberkante Lagergut) vorrangig die Industriebaurichtlinien (InduBau) zu beachten. Ab neun Metern Oberkante Lagergut ist die VDI-Richtlinie 3564, Empfehlungen für den Brandschutz in Hochregallagern, maßgeblich. Des Weiteren gilt es, die Richtlinien der Sachversicherer (VdS) sowie die DIN 18230, Baulicher Brandschutz im Industriebau, zu berücksichtigen.
Die meisten Landesbauordnungen verlangen für neu errichtete Industriegebäude einen sogenannten Brandschutznachweis. Dieser muss den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden und soll belegen, dass die erforderlichen Brandschutzanforderungen erfüllt wurden.
Mindestens einmal jährlich muss von Brandschutzbeauftragten eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden, um die Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sicherzustellen (§10 Arbeitsschutzgesetz). In diesem Zusammenhang werden unter anderem die Flucht- und Rettungswege überprüft sowie die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern.
Darüber hinaus muss alle drei bis längstens sechs Jahre eine Brandverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle durchgeführt werden, die oft an die Berufsfeuerwehr angegliedert ist. An der Brandverhütungsschau sollten auch die Brandschutzbeauftragten des jeweiligen Unternehmens teilnehmen, denn für sie ergibt sich daraus auch die Möglichkeit, die regelmäßigen internen Brandschutzbegehungen zu optimieren.
Fazit
Wie Sie sehen, ist Brandschutz ein durchaus komplexes Thema. Machen Sie sich immer wieder bewusst, wie schnell in Lagerräumen ein Feuer ausbrechen kann. Auch im stressigen Arbeitsalltag sollte das Thema nicht vernachlässigt, sondern angegangen werden. Denn es gibt ja einiges, was man vorbeugend tun kann, um Brände zu verhindern. Wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ins Boot holen und sie auf die Gefahren aufmerksam machen, ist schon eine Menge gewonnen.