Eine Vertragsaufhebung ermöglicht den Vertragsnehmer:innen, die gegenseitige Verpflichtungen eingegangen sind, diese zu beenden. Die Aufhebung eines Vertrages kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Verträge sind einzuhalten, dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten (§ 242 BGB). Gemäß der Erklärung zur Vertragsaufhebung ist die Zustimmung beider Vertragsparteien erforderlich.
Eine Vertragsaufhebung kann wegen absehbaren und eingetretenen Vertragsverletzungen vereinbart werden. Diese umfassen die Unmöglichkeit von zugesagten Leistungserbringungen, Verzögerungen und Mängel. Nach § 249 BGB muss Schadenersatz geleistet werden.