Die Landeshaushaltsordnungen (LHO) sind in Deutschland der Bundeshaushaltsordnung (BHO) untergeordnet und regeln die haushaltsrechtlichen Belange der jeweiligen Länder.
Erklärung für LHO: Die Abkürzung LHO steht für Landeshaushaltsordnung. Die Landeshaushaltsordnung ist ein Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen der jeweiligen Bundesländer geregelt ist. Die Landeshaushaltsordnung wird vom Landtag verabschiedet. Den Haushaltsordnungen der Länder übergeordnet ist die Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Die Grundlage der Landeshaushaltsordnung liefert das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Darin sind die Grundsätze für die Erstellung und den Vollzug von Bundes- und Landes-Haushaltsplänen geregelt. Bund und Länder müssen sich an den im Haushaltsgrundsätzegesetz festgelegten Prinzipien des Haushaltsrechts halten. Dabei haben sie die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Formen des Haushalts- und Rechnungswesens zu wählen.
In den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) wird in der Regel die Landeshaushaltsordnung des jeweiligen Bundeslandes detailliert festgelegt.
Die Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) sind die grundlegenden Bestandteile des jeweiligen Landeshaushaltsrechts.