Laut Definition ist eine Angebotsprüfung eine nähere Bewertung eingegangener Angebote, welche meist in vier Schritten erfolgt.
Zunächst werden die Angebote in formaler Hinsicht geprüft, um eventuelle Verstöße gegen die bestehenden Richtlinien festzustellen. Dabei kann es sich um Verstöße handeln, die einen zwingenden Angebotsausschluss zur Folge haben oder um Verstöße, bei denen der öffentliche Auftraggeber eine Entscheidung über einen Angebotsausschluss trifft. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, eine fehlende Unterschrift oder fehlende Preisangaben können zum Beispiel zwingende formale Gründe für Angebotsausschlüsse sein.
Nach der formalen Prüfung der Angebote wird im zweiten Schritt eine fachliche Eignungsprüfung des Bieters vorgenommen. Drittens werden die vorgeschlagenen Angebotspreise geprüft und im Rahmen eines Preisvergleichs einer Bewertung unterzogen. In der vierten Stufe einer Angebotsprüfung wird die Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote bewertet. Dabei werden ausschließlich diejenigen Zuschlagskriterien zugrunde gelegt, welche den Bietern vorab mitgeteilt worden sind. Wenn der vierte Schritt einer Angebotsprüfung abgeschlossen ist, trifft die entsprechende Vergabestelle eine Vergabeentscheidung.