Klau am Bau: Was Sie tun können, um sich gegen Diebstahl auf der Baustelle zu schützen
Ob Gelegenheitsdiebstahl oder organisierte Kriminalität: Diebstahl am Bau kann enorme Kosten nach sich ziehen. Doch wer haftet dafür? Und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um sich vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen? Erfahren Sie hier die wichtigsten Maßnahmen zum Diebstahlschutz.

Professionelle Banden können über Nacht ganze Baustellen leerräumen - inklusive der Geräte. Das bedeutet für die Unternehmen enorme finanzielle Verluste. Aber nicht nur diese großen Diebstähle sind ein Problem. Auf Baustellen wird gefühlt alles gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist. Am nächsten Morgen fehlt ein Winkelschleifer, der Kupferdraht oder Kraftstoff und nach dem Wochenende haben Trunkenbolde riesige Löcher in die Trockenbauwand geschlagen oder auf den Fenstern, die zum Einbau bereit lagen, Rock’n’Roll getanzt.
Laut Bundeskriminalamt haben die Diebstahldelikte auf Bestellen in den letzten Jahren zwar abgenommen, doch die Aufklärungsquote liegt bei gerade Mal zwölf Prozent. Und nur, weil ein Vorfall aufgeklärt werden konnte, heißt das nicht, dass alle entstandenen Kosten aufgefangen werden. Umso wichtiger ist es, dass Bauunternehmen wissen, wie sie sich vor Diebstahl schützen können und wie dieser rechtlich geregelt ist.
Wer haftet bei Diebstahl am Bau?
Wie so oft bei juristischen Fragen gilt auch hier: Es kommt drauf an. Und zwar kommt des auf den Zeitpunkt des Abhandenkommens und die Bauabnahme an.
Haftung vor der Bauabnahme
Vor der Bauabnahme gilt, dass der oder die Auftragnehmer:in für alle durch und auf seiner oder ihrer Baustelle auftretenden Schäden haftet – also auch für Schäden durch Diebstahl. Die Verantwortung für den Diebstahlschutz liegt also auf der Auftragnehmerseite und diese kann nicht darauf verweisen, dass das Gewerk dem oder der Auftraggeber:in gehört. Das gilt sogar, wenn lediglich diese:r einen Schlüssel zum Bauobjekt hat. Auftraggeber:innen können von den Auftragnehmer:innen den Ersatz der Materialien verlangen, wie es aus §§ 766, 683, 670 BGB folgt.
Haftung nach der Bauabnahme
Nach Abnahme des Gewerks trägt der oder die Auftraggeber:in das Risiko. Wenn nun Materialien oder Werkzeug verschwinden, muss der oder die Auftragnehmer:in diese nicht mehr ersetzen.
Versicherungen zum Diebstahlschutz
Als Teil der Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung, deckt unter anderem Schäden durch Vandalismus und höhere Gewalt ab und bietet einen gewissen Diebstahlschutz auf der Baustelle. Die Kosten sind recht überschaubar und belaufen sich auf etwa 1,58 Euro pro 1.000 Euro Bausumme.
Diese Bauleistungsversicherungen als Diebstahlversicherungen können zwar helfen, jedoch muss sorgfältig darauf geachtet werden, welche Sicherheitsvorkehrungen die jeweilige Versicherung fordert. In der Regel betrifft der Diebstahlschutz im Rahmen der Bauleistungsversicherung nur bereits eingebaute Baumaterialien. Werden Materialien entwendet, die noch auf den Einbau warten, oder Werkzeug, bleibt der oder die Auftragnehmer:in auf den Schäden sitzen. Einige Versicherungen bieten entsprechende Zusatzoptionen an, damit lässt sich der Diebstahlschutz zwar etwas erhöhen, ein Rundum-Sorglos-Paket sind sie aber sicher nicht.
Transporter-Versicherung
Die Transporterversicherung oder Transporterinhaltsversicherung können Handwerksbetriebe abschließen, um die in ihrem Transporter oder Fahrzeug befindlichen Werkzeuge und Materialien zu schützen. Damit diese greift, muss beim Aufräumen zum Feierabend nur alles im Wagen verstaut werden.
Versicherungen für Baufahrzeuge
Doch eines lässt sich auf keinen Fall in einen Transporter packen und das sind die Baufahrzeuge. Durch den Diebstahl eines Baggers oder Radladers entstehen aber enorme Kosten. Um diese abzufangen, können Baugeräte- und Baumaschinenversicherungen abgeschlossen werden, die häufig auch den Diebstahlschutz umfassen.
Fünf Maßnahmen gegen Diebstahl und Vandalismus am Bau
Wie bereits gesagt: Eine Versicherung stellt Bedingungen und ist ganz sicher keine Freikarte, abends alles irgendwo liegenzulassen und dann ruhig zu schlafen. Vor Feierabend müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko von Diebstahl und Vandalismus reduzieren.
1. Aufbau sicherer Zäune
Ein Bauzaun gehört um jede Baustelle. Dieser ist zwar kein nennenswertes Hindernis für erfahrene Dieb:innen, aber kann eine Abschreckung für Gelegenheitsdieb:innen und Vandal:innen sein.
2. Wegsperren von Gegenständen
Werkzeuge und Materialien können abends in einer Bauhütte verstaut und verschlossen werden. Erfahrene Dieb:innen haben diese zwar schnell aufgebrochen, aber die Trunkenbold:innen, die nachts randalieren möchten, werden so zumindest abgehalten. Um auch vor professionellem Diebstahl besser geschützt zu sein, können Fachcontainer genutzt werden. Diese komplett aus Metall bestehenden Container lassen sich mit sehr starken Schlössern versehen. Wer weiß, wie, kann natürlich auch diese aufbrechen, aber das ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden.
3. Abendlicher Abtransport
Natürlich ist es nicht möglich, alles jeden Abend abzutransportieren, aber einen Teil schon. Wenn kurz vor Feierabend aufgeräumt wird, sollten die kleineren Werkzeuge und Materialien einfach in den Wagen geräumt und mit in die Werkstatt genommen werden. Auch hier gilt wieder: Das ist keine Maßnahme, um sich vor professionellem Diebstahl zu schützen, denn für diese Menschen sind ein Hammer und ein paar Nägel nicht interessant. Aber Kleinkriminalität kann so vorgebeugt werden.
4. Absicherung am Kran
Man sieht es immer wieder: Wertvolle Maschinen und Baumaterialien werden nach dem Arbeitstag am Baukran in luftiger Höhe aufgehängt. Doch diese vermeintlich einfache Lösung hat einen Haken: Das nächtliche ‘Parken’ in der Luft ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Der oder die Kranführer:in hat unter anderem dafür zu sorgen, dass vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastenaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lastenhaken hochgezogen wird – so regelt es § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 “Krane”. In Absatz 11 wird sie oder er darüber hinaus dazu verpflichtet, die Steuereinrichtung im Handbereich zu behalten, solange eine Last am Kran hängt. Aber selbst, wenn es dieses explizite Verbot nicht gäbe, sollte jede:r Arbeitgeber:in bei der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Aufhängen von Arbeitsmitteln zum Zwecke des Diebstahlschutzes nichts gestattet ist.
5. Professioneller Baustellenschutz
Eine Versicherung übernimmt den Warenwert der Gegenstände, die gestohlen wurden. Wenn die Arbeiter:innen aber am Morgen auf die Baustelle kommen und nichts tun können, wird es schnell noch deutlich teurer. Denn wenn essentielle Materialien fehlen, kommt es zum Baustopp. Die Arbeitnehmer:innen müssen bezahlt werden und Fristen im Werkvertrag können nicht eingehalten werden. Der effektivste Schutz ist da ein professioneller Baustellenschutz. Videoüberwachung ist die beste Möglichkeit, um Dieb:innen abzuschrecken.
Fazit: Viel hilft viel beim Diebstahlschutz
Beim Diebstahlschutz am Bau gibt es nicht die eine Methode, um sich zu schützen. Es ist wichtig, zu überprüfen, welche Schritte für die eigene Baustelle passend sind und eine Auswahl verschiedener Maßnahmen zu treffen. Eine Videoüberwachung bei der Badezimmersanierung eines bewohnten Hauses mag etwas überkandidelt sein, aber hier ist es durchaus möglich, alles an Werkzeug und einen großen Teil der Materialien bei Feierabend einzupacken und abzutransportieren. Bei einem Neubau oder einer kompletten Gebäudesanierung beispielsweise gilt genau das Gegenteil – Ein kompletter Abtransport ist unmöglich und Videoüberwachung eine sehr gute Maßnahme. Schauen Sie also, was für Sie und Ihre Baustelle angemessen ist.