Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung folgt auf die Grundlagenermittlung und die Vorplanung und ist die dritte Leistungsphase in der HOAI. Sie wird auch als System- und Integrationsplanung bezeichnet. Sie baut auf den Informationen, die in den ersten beiden Phasen gesammelt wurden, auf.

Was ist die Entwurfsplanung?

Ziel ist es, einen konkreten Entwurf des Projektes zu erstellen. Dieser Entwurf ist in der Regel bereits sehr umfangreich und enthält viele Details, die das jeweilige Bauprojekt konkretisieren. Hierbei stehen all die Fragestellungen und Problemfelder im Fokus, die das Projekt betreffen. In die Phase der Entwurfsplanung wird relativ viel Zeit und Mühe investiert, weil darauf im Anschluss die Genehmigungsphase (vierte Phase) aufbaut. Darüber hinaus ist der Entwurf die Grundlage für den Bau des Gebäudes und bietet die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Details zu integrieren.

Was gehört zur Entwurfsplanung nach HOAI?

Erarbeiten der Entwurfsplanung

Die Erstellung eines Entwurfs ist das zentrale Element der Entwurfsplanung – daher auch der Name dieser Phase. Jeder Entwurf entsteht aus verschiedenen Zeichnungen, Skizzen und vermehrt auch 3D-Modellen. Diese sollen zum einen die Architektur und die Struktur des geplanten Gebäudes darstellen. Außerdem enthalten sie Details bezüglich der technischen Anlagen, die für das Gebäude nötig sind. Auch mit der Frage, welche Materialien verbaut werden sollen, setzt sich dieser Entwurf schon auseinander und legt einige bereits fest. Daneben finden noch weitere Details Beachtung, wie das Beleuchtungskonzept oder die Festlegung der Wandfarben.

Objektbeschreibung

Neben Zeichnungen, Skizzen und 3D-Modellen enthält die Entwurfsplanung auch einen Text, der das Objekt beschreibt – die sogenannte Objektbeschreibung. Diese enthält die Ziele des Projektes und geht auch auf die individuellen Anforderungen ein, die mit dem Bauvorhaben verbunden sind. Es legt auch die Art der Nutzung fest. Hier nochmal die wesentlichen Aspekte, die eine Objektbeschreibung enthalten muss, im Überblick:

  • Größe des Gebäudes
  • Der Standort
  • Die Art der Materialien, die verwendet werden sollen
  • Die technischen Anlagen des Gebäudes

Kostenberechnung nach DIN 276

Ein wesentliches Element der Entwurfsplanung ist die Kostenberechnung nach DIN 276. Diese Art der Berechnung geht über eine Kostenschätzung hinaus und ist eine Grundleistung nach HOAI. Die Kosten werden detailliert aufgestellt. Sie gehen bis in die tiefste Ebene der DIN 276, der 1er-Ebene. Da die Kostenberechnung eine rechtliche Toleranz von +-20% hat, sollte sie sorgfältig angefertigt werden. Die Zahlen dürfen nicht mehr als +-20% von den letztendlich abgerechneten Kosten abweichen.

Wie wird die Leistungsphase 3 der HOAI vergütet?

Bis 2021 waren die innerhalb der HOAI vorgegebenen Prozentsätze für die Honorarberechnung für Architektinnen und Architekten verbindlich. Doch dies hat sich mit der neuen Fassung von 2021 geändert. Nun dienen die Angaben der HOAI nur noch als Anhaltspunkt. Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) sind für die Entwurfsplanung 15 Prozent des Honorars vorgesehen, die zugehörigen Grundleistungen sind in Anlage 10 der HOAI beschrieben. Auch wenn diese Werte rechtlich nicht mehr bindend sind, bilden sie weiterhin eine wichtige Grundlage für die Honorarermittlung und die Praxis.

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