Contracting
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins werden zunehmend innovative Modelle für den Energiebezug im Gebäudebereich eingesetzt. Anders als beim traditionellen Bezug von Energieformen wie beispielsweise Strom, Gas oder Heizöl, wird beim Contracting die Versorgung von einem Dienstleistungsunternehmen übernommen. Dieses kümmert sich um die Bereitstellung von Betriebsstoffen sowie um die Planung, Finanzierung, Installation und den Betrieb von energieeffizienten Anlagen.
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Definition Contracting
Energiecontracting ist ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein:e spezialisierte:r Anbieter:in die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Installation, den Betrieb und die Wartung von energieeffizienten Energieanlagen in Gebäuden, Produktionsanlagen oder ganzen Liegenschaften übernimmt. Ziel des Energiecontractings ist es, die Energieeffizienz zu steigern und die Kosten für die Wärmeversorgung zu senken, ohne dass der Auftraggeber selbst hohe Investitionen tätigen muss. Der erzielte Energieverbrauch wird zwischen dem oder der Contractor:in und dem oder der Auftraggeber:in vertraglich geregelt, wodurch beide Parteien von den Effizienzgewinnen profitieren. Beim Energie-Contracting (EC) stehen keine bestimmten Energiequellen oder Technologien im Vordergrund. Wärme, Kälte, Strom, Lüftung, Antriebstechnik, Wasser usw. können alle über Contracting bezogen werden.
Vorteile auf einen Blick
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. betont in ihrer Broschüre zum Thema Contracting, dass dadurch nicht nur Kosteneinsparungen durch moderne, effiziente Technologien ermöglicht, sondern auch Investitionen und Risiken auf den Contractor übertragen werden. Durch das technische Know-how und die Erfahrung der Contractor:innen können Energieerzeugungsanlagen wirtschaftlich und ökologisch gebaut und betrieben werden. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Beliebtes Finanzierungsinstrument im Energiebereich
- Nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs
- Senken des resultierenden CO2- und Stickstoff-Ausstoßes
- Senken der resultierenden Kosten in Geschäfts- und Wohnimmobilien.
- Förderung erneuerbarer Energien
- Kund:innen können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren
- Energiemanagement wird von Expert:innen mit entsprechendem Know-how optimiert
Contracting: Die Vertragsparteien
Die beiden Vertragsparteien beim Contracting sind der Contractor beziehungsweise die Contractorin, also das ausführende Unternehmen und der oder die Contractingnehmer:in. Der oder die Contractingnehmer:in beauftragt den oder die Contractor:in – üblicherweise der Wärmelieferant – mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Im Vorfeld berät der oder die Contractor:in die Kund:innen und installiert eine kundenspezifische Lösung. Dieses Energiedienstleistungspaket beinhaltet die Planung, den Betrieb und die Wartung, die kontinuierliche Optimierung der Energieerzeugungsanlagen sowie den Einkauf von Erdöl, Gas, Dampf, Druckluft & Co. sowie die Finanzierung des Projekts. Dabei übernimmt der oder die Contractor:in die Verantwortung für die technische Umsetzung sowie die kommerziellen Risiken. Er oder sie garantiert dem oder der Contractingnehmer:in das vereinbarte Ergebnis und die Einhaltung der Kosten über die gesamte Laufzeit des Projektes, die üblicherweise zehn bis 15 Jahre beträgt.
Contracting-Modelle
Beim Energiecontracting werden vier Arten unterschieden. Insgesamt wurde mit diesen Contractingmodellen in Deutschland im Jahr 2023 ein Umsatz von rund 13 Mrd. Euro erwirtschaftet.
Energie-Einspar-Contracting
Bei diesem Contractingmodell, das auch als Energy Performance Contracting, abgekürzt EPC, bezeichnet wird, übernimmt der oder die Contractor:in von der Finanzierung über die Planung bis hin zur Betreuung sämtliche Aufgaben für den oder die Contractingnehmer:in. Der Gegenstand des Vertrages ist bei diesem Contractingmodell die garantierte Kostenersparnis für Energie auf der Seite des oder der Contractingnehmer:in. Um diese Ersparnis erzielen zu können, führt der oder die Contractor:in auf eigenes Risiko Energieeffizienzmaßnahmen durch, die den Energieverbrauch im Unternehmen des oder der Contractingnehmer:in senken. Einen Teil der dadurch entstehenden Kosteneinsparungen erhält der oder die Contractor:in als Vergütung.
Energieliefercontracting
Bei dieser Art wird eine Energieanlage von dem oder der Contractor:in geplant, finanziert und gebaut. Der oder die Contractingnehmer:in bezieht diese Energie zu vertraglich festgelegten Konditionen für einen festgelegten Zeitraum. Das bedeutet, beim Energieliefercontracting, das auch als Energy Supply Contracting, abgekürzt ESC, bezeichnet wird, steht gemäß dieser Definition die Lieferung der Energie im Vordergrund.
Betriebsführungs-Contracting
Im Unterschied zum Energieliefercontracting übernimmt der oder die Contractor:in bei diesem Contractingmodell eine bereits bei dem oder der Contractingnehmer:in vorhandene Energieanlage und optimiert diese auf eigenes Risiko.
Anlagenbau-Leasing
Hierbei plant, errichtet und finanziert der oder die Contractor:in eine abgegrenzte Energieanlage, die dem Anlagenbetreibenden, dem oder der Contractingnehmer:in, einen sicheren und umweltschonenden Betrieb ermöglicht. Die anfänglichen Investitionsausgaben werden von dem oder der Contractor:in übernommen und über die Laufzeit durch den oder die Contractingnehmer:in getilgt.
Anwendungsbereiche
Energiecontracting findet in diversen Bereichen Anwendung und bietet maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Anforderungen. Ein häufiges Einsatzgebiet ist die Wärmelieferung für Gebäude, bei der Contractor:innen die komplette Wärmeerzeugung und -versorgung übernehmen. Das kann sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien betreffen.
Darüber hinaus wird Energiecontracting genutzt, um Gebäudemodernisierungen anzustoßen und somit die Sanierungsrate zu erhöhen. Dazu gehört die umfassende Gebäudesanierung, bei der nicht nur die Heizungsanlage, sondern auch die Gebäudehülle energetisch optimiert wird. Durch diese Maßnahmen wird die Energieeffizienz deutlich verbessert und langfristig Kosten gesenkt.
Rechtlich wird seit der Mietrechtsänderung im Dezember 2021 vom Gesetzgeber geregelt, dass für die gewerbliche Versorgung mit Energie im Mietwohnbau keine Erlaubnis der Mieter vorliegen muss. Dennoch muss gemäß der Wärmelieferungsverordnung gewährleistet sein, dass Wärmelieferverträge zwischen Immobilieneigentümern und Contractor:innen Mieter nicht benachteiligen, sondern in der Rückwärtsbetrachtung Kostenneutralität zwischen Bestandskosten und den Kosten für das Energiecontracting mit sich bringen.
Contracting vs. andere Energiedienstleistungen
Die wichtigsten Merkmale, in denen sich das Contracting von anderen Leistungen in der Energiewirtschaft unterscheidet, sind die Übernahme von Garantieleistungen durch den oder die Contractor:in über eine längere Vertragslaufzeit sowie dass der oder die Contractor:in Investitionen in die Optimierung und Steigerung der Energieeffizienz der bereitgestellten Anlagen auf eigenes Risiko vornimmt.
Historische Entwicklung des Contractings
Auslöser für die Entwicklung neuer Konzepte zur Nutzung von Energie war die Ölpreiskrise im Jahr 1972. Infolge der massiv gestiegenen Ölpreise sahen sich Unternehmen gezwungen, in verstärktem Maße Energie einzusparen. Damals zeigte sich, dass es sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoller sein kann, anstelle der Schaffung neuer Kapazitäten zur Erzeugung von Energie vorhandene Kapazitäten effizienter zu nutzen und den Energieverbrauch so zu reduzieren. Anfang der 1980er Jahre entstand aus dieser Entwicklung das Contracting zunächst in den USA. In den ersten Jahren wurde Contracting nur im Bereich großer Energieanlagen mit einem hohen Investitionsvolumen entwickelt und durchgeführt. Heute wird Contracting in zunehmendem Maße auch für kleinere Objekte angeboten.