Tipps und Tricks: So können Handwerker Rückenschmerzen vermeiden

Erstveröffentlichung: 04.06.2019 10:04 |

Schwere Zementsäcke oder Fliesen durch die Gegend tragen und den ganzen Tag in Gebückter Haltung den Sockel streichen. Es überrascht nicht, dass Arbeitnehmer:innen am Bau besonders unter Rückenschmerzen leiden. Erfahren Sie, wie Rückenschmerzen vorgebeugt werden kann.

Das Wichtigste zur Vermeidung von Rückenschmerzen im Handwerk in Kürze

  • Rückenschmerzen sind häufig – besonders im Bau- und Handwerk
  • LasthandhabV fordert Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen, keine festen Gewichtsgrenzen
  • Hettinger-Tabelle gibt Richtwerte: z. B. Männer <45 J. max. 55 kg (gelegentlich)
  • Technische & organisatorische Maßnahmen: kurze Wege, kleine Lasten, Podeste, Teleskopstiele
  • Ergonomie: gerader Rücken, Last nah am Körper, Drehungen vermeiden, Pausen einlegen
  • Beschäftigte müssen Unterweisungen befolgen & Warnsignale ernst nehmen
Rückenschmerzen am Bau: Handwerker hebt eine schwere Last © Riccardo Arata / stock.adobe.com

Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. Das Beste, was man gegen Rückenschmerzen machen kann, ist vorzubeugen. In der Regel ist das auch mit wenig Arbeit verbunden. Wer einmal lernt, wie man richtig hebt und trägt und sich dann angewöhnt, diese Methoden auch wirklich anzuwenden, tut bereits viel für seine Gesundheit. Lesen Sie hier, was Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen für einen gesünderen Arbeitsalltag tun können, oder sogar müssen!

Die Folgen von falschem Heben und Tragen

Deutschlands Arbeitnehmer:innen haben Rückenschmerzen. 70 Prozent der deutschen Bevölkerung leiden gemäß einer Studie der Bertelsmann Stiftung mindestens einmal im Jahr an Rückenschmerzen. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mitteilt, haben 40 Prozent der Männer Schmerzen im unteren Rücken, 37 Prozent in Nacken und Schultern. Bei den Frauen haben 45 Prozent Schmerzen im unteren Rücken und 58 Prozent im Nacken- und Schulterbereich. Rückenschmerzen sind also ein nationales Problem. Sie reduzieren die Lebensqualität der Betroffenen und stellen auch für Arbeitgeber:innen ein großes Problem dar. 2020 gingen 32 Prozent aller Krankheitstage auf Erkrankungen von Muskel, Skelett oder Bindegewebe zurück und besonders betroffen sind Menschen, die täglich verschiedene Lasten heben und tragen. Hier treten die Schmerzen immer wieder auf oder bleiben sogar dauerhaft. Viele Leute werden aufgrund zu starker Schmerzen sogar arbeitsunfähig. 2016 waren 25 Prozent der neuen Fälle von Berufsunfähigkeit auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems zurückzuführen.

Ursachen für Gelenk- und Rückenprobleme in der Baubranche

Angestellte in der Baubranche sind besonders betroffen von Rückenschmerzen. Im Handwerk entstanden 2020 35,4 Prozent aller Krankheitstage aufgrund von Rückenschmerzen, im Bau- und Ausbaugewerbe waren es sogar 42,3 Prozent. Beschäftigte am Bau waren dabei nicht häufiger krank als in anderen Branchen, aber deutlich länger als der Durchschnitt, wie die Fehlzeiten-Analyse der IKK Classic 2020 gezeigt hat. Das zeigt unter anderem, dass erste Warnzeichen ignoriert werden.
Menschen, die am Bau arbeiten, sind aufgrund der starken körperlichen Arbeit besonders gefährdet. Zudem ist es besonders schwer, passende Präventionsmaßnahmen einzurichten. Das liegt etwa daran, dass hier die Arbeitsabläufe stark variieren und deswegen nur schwer technische Hilfsmittel zur Entlastung genutzt werden können, wie es etwa im Produktionsgewerbe getan wird. Die sehr großen Lasten werden natürlich von Kränen und anderen Maschinen übernommen. Kleinere Lasten allerdings, wie Fliesen, Zementsäcke oder Kabelrollen, werden in großen Mengen händisch hin und her getragen. Da die wesentliche Ursache für Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems aber die körperliche Fehlbelastung ist, ist es vor allem in der Baubranche wichtig, zu lernen, wie man richtig hebt und trägt und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen genutzt werden können.

Gesetzliche Regelungen zum Heben und Tragen

Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) befasst sich mit der manuellen Handhabung von Lasten, die für Arbeitnehmer:innen eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen. Manuelle Bewegung bedeutet Bewegung durch den Einsatz menschlicher Kraft. Die Verordnung betrifft also jegliches Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und andere Methoden. Ein derartiger Einsatz des menschlichen Körpers ist in zahlreichen Berufen Alltag, weshalb die Verordnung für die meisten Arbeitgeber:innen wichtig ist. Die Verordnung regelt die Verpflichtungen von Arbeitgeber:innen und die Rechte von Mitarbeiter:innen. Grenzwerte enthält sie aber nicht. Sie setzt die entsprechende EU-Richtlinie in Bezug auf den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Deutschland um.
§ 2 der LasthandhabV schreibt vor, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat, wie sie auch in vielen anderen Bereichen des Arbeitsschutzes geläufig ist. Diese Aufgabe übernimmt meist der oder die Sicherheitsbeauftragte des Betriebes unter Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter:innen. Eine Gefährdungsbeurteilung darf sich daher aber nie nur auf das Lastgewicht beziehen. Die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Körpergröße und -form ist verboten. Doch das bedeutet nicht, dass diese Merkmale nicht berücksichtigt werden sollen, wenn es sinnvoll ist. Beim Heben von Lasten spielt es eine Rolle, denn verschiedene Menschen sind auch zu unterschiedlichen körperlichen Leistungen in der Lage. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass auch viele leichte Pakete am Tag auf ein hohes Gesamtgewicht hinauslaufen.
Die wichtigsten Merkmale nach der LandhandhabV, aus denen sich eine Gefährdung ergeben kann, sind:

  • Die Eigenschaften der zu handhabenden Lasten
  • Die Anforderungen der zu erfüllenden Arbeitsaufgabe
  • Die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung

Nach der Gefährdungsbeurteilung soll eine Liste vorliegen, die alle risikobehafteten Tätigkeiten und Einrichtungen von Arbeitsplätzen sowie Abläufe benennt.
Nun ist es Aufgabe der Arbeitgeber:innen, diese beschriebenen Gefahren zu beseitigen oder zumindest zu minimieren. Auch hier gilt, wie überall im Arbeitsschutz, das TOP-Prinzip: Als erstes müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese nicht reichen organisatorische und zuletzt personenbezogene Schutzmaßnahmen.
Aus LasthandhabV § 4 ergibt sich, dass Belastungen durch Heben und Tragen Gegenstand der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sein müssen, zu der Arbeitgeber:innen gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet sind.

Die Hettinger-Tabelle: So viel dürfen Mitarbeiter:innen höchstens Heben

Konkrete Grenzwerte für Lasten sind in der LasthandhabV nicht festgelegt. Seit 1982 ergänzt sie deswegen die sogenannte Hettinger-Tabelle. Sie benennt konkrete Maximallasten in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Häufigkeit der Tätigkeit:

Maximale Last für

Gelegentliches Heben

Frauen/Männer

Häufiges Heben

Frauen/Männer

15 bis 18 Jahre

15 kg/35 kg

10 kg/20 kg

18 bis 45 Jahre

15 kg/55 kg

10 kg/30 kg

>45 Jahre

15 kg/45 kg

10 kg/25 kg

Gelegentliches Heben heißt hier seltener als zwei Mal pro Stunde, häufiges Heben entsprechend mindestens zwei Mal pro Stunde
Darüber hinaus gilt es gemäß der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAUA) die Kombination folgender Faktoren zu beachten:

  • Zeitdauer
  • Häufigkeit
  • Körperhaltung
  • Ausführungsbedingungen
  • Lastgewicht

Doch auch hier handelt es sich nur um generelle Maximallasten. Heben und Tragen sind ein komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren, deswegen ersetzen diese Werte keinesfalls eine individuelle Betrachtung der konkreten Person und ihrer Verfassung und sie bedeuten erst recht nicht, dass man das Gewicht nicht reduzieren muss, wenn das möglich ist.
Die BAUA stellt zur näheren Differenzierung der Belastungsfaktoren eine Berechnungsmethode zur Verfügung. Bei dieser Leitmerkmalmethode werden in einem Punkteschema die Faktoren Lastgewicht, Lastaufnahmebedingungen, Körperhaltung und Arbeitsorganisation bewertet. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat eine ähnliche Leitmerkmalmethode entwickelt, bei der gilt, dass man nur bei Tätigkeiten mit weniger als 10 Punkten davon ausgehen kann, dass eine Gesundheitsgefährdung unwahrscheinlich ist.

Rückenbelastung minimieren: Organisatorische und technische Maßnahmen

Die Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist endlos. Deswegen im folgenden ein paar der Wichtigsten:

  • Wege minimieren: Wenn im Fahrzeug die Fliesen liegen, die in den Keller getragen werden müssen, dann sollte man mit diesem Fahrzeug so nah wie möglich an die Kellertreppe heranfahren. Und wenn das bedeutet, dass ein oder zwei andere Fahrzeuge dafür umgeparkt werden müssen, sollte dieser Mehraufwand in Kauf genommen werden.
  • Kleine Packungen tragen: Der große Zementsack kostet ein paar Cent weniger, als die gleiche Menge auf zwei kleine Säcke verteilt? Trotzdem sollte man darüber nachdenken, ob sich diese Investition nicht lohnt, denn immer wieder ausfallende Arbeitnehmer:innen aufgrund von Rückenschmerzen kosten noch mehr.
  • Höhenverstellbare Arbeitsflächen: Nach vorne gebeugt zu arbeiten schadet dem Rücken. Doch wenn den Arbeitnehmer:innen keine anderen Arbeitsflächen zur Verfügung gestellt werden, haben sie keine Wahl.
  • Kleingerüste und Podeste für Arbeiten in der Höhe: Auch stundenlanges Strecken und Arbeiten mit den Armen über dem Kopf sind eine große Belastung. Wer etwa Putzarbeiten im oberen Wandbereich ausführt, kann seine Schultern durch ein Podest entlasten.
  • Teleskop-Stiele mit Anbauwerkzeugen: Hier handelt es sich quasi um dasselbe Szenario. Malerarbeiten an der Decke sind beispielsweise sehr viel erträglicher, wenn ein Teleskopstab genutzt werden kann.
  • Rückengurte und Exo-Skelette beim Heben und Tragen: Sie verteilen die Last regelmäßiger auf dem Rücken oder leiten sie auf die Hüfte weiter.

Ergonomisch arbeiten: Gelenk- und Muskelproblemen vorbeugen

Ausgleichsbewegungen

Alle Muskeln haben einen Gegenspieler. Wenn immer nur eine Muskelgruppe beansprucht wird, ohne sich zwischendurch entspannen zu können und ohne dass der Gegenspieler beansprucht wird, entsteht ein Ungleichgewicht (muskuläre Dysbalance). Besonders gefährlich für den Rücken ist es, wenn man immer nur in gebückter Haltung arbeitet. Wer dies dennoch über einen längeren Zeitraum machen muss, sollte dringend darauf achten, sich zwischendurch zu strecken und die Bauchmuskulatur zu kräftigen.

Im stehen arbeiten

Der effektivste Weg, um den Druck auf die Gelenke zu reduzieren, ist es, möglichst viele Tätigkeiten im Stehen zu verrichten, etwa indem man Fliesen auf einem höhenverstellbaren Tisch schneidet. So tut man nicht nur seinem Rücken etwas Gutes, sondern dem ganzen Körper. Das bedeutet aber auch nicht, dass man stundenlang stocksteif an einem Ort stehen soll. Gehen Sie zwischendurch ein paar Schritte, wechseln Sie das Bein, das Sie stärker belasten.

Körperliche Arbeit ist Sport

Wer körperlich arbeitet, treibt Sport! Das bedeutet, dass man die Regeln, die man vom Sport kennt, auch in seinen Arbeitsalltag integrieren sollte. Dazu gehört insbesondere, dass man sich vor der Arbeit aufwärmt und auch danach noch einige Minuten Ausgleichsübungen macht. Und auch wie beim Sport ist es wichtig, immer wieder Pausen einzulegen und für Abwechslung zu sorgen.

Schulungen

Wie gesagt sind Arbeitgeber:innen bei der Sicherheitsunterweisung auch dazu verpflichtet, über richtiges Heben und Tragen aufzuklären. Viel besser qualifiziert sind dafür aber natürlich Fachpersonen. Im Internet lassen sich zahlreiche Videoanleitungen finden und man kann für wenig Geld Online-Kurse besuchen. Sinnvoll ist es aber dennoch, einen Kurs für alle Arbeitnehmer:innen zu buchen. So können die Arbeitnehmer:innen von ausgebildeten Physiotherapeut:innen lernen und Fehler direkt korrigiert werden. Als positiver Nebeneffekt stärkt ein solches Teamevent auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und trägt zu einem guten Arbeitsklima bei. Solche Kurse werden wie Sand am Meer angeboten. Oft sind die Angebote örtlich beschränkt und man sollte immer auf die Qualifikationen der Anbieter:innen schauen.

Erste Anzeichen ernst nehmen

Was sich am Anfang als Muskelverspannung bemerkbar macht, führt im Laufe der Zeit zum Verschleiß an Wirbelkörpern und Bandscheiben. Es ist wichtig, dass Sie auf erste Warnzeichen hören. Sie müssen nicht sofort, nachdem Sie an einem Tag leichte Rückenschmerzen hatten, zum Arzt oder zur Ärztin, aber machen Sie an dem Tag langsam. Sollte das jedoch öfter vorkommen oder länger bleiben, sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin suchen, um gemeinsam zu überlegen, wie es weitergehen sollte.

Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter:innen

Doch jegliche Bemühungen der Arbeitgeber:innen sind hinfällig, wenn die Angestellten sie nicht annehmen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben Mitarbeiter:innen deswegen eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass sie dazu verpflichtet sind, gemäß den Unterweisungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und ihren Möglichkeiten, Sorge für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit zu tragen.

Die wichtigsten Tipps um Rückenschmerzen vorzubeugen

  • Technische Hilfsmittel nutzen, wo immer möglich
  • beim Anheben und Ablegen von Lasten den Oberkörper möglichst gerade und aufrecht halten, dabei die Bauchmuskulatur anspannen, Knie und Hüften leicht beugen
  • Drehbewegungen beim Anheben, Tragen und Ablegen von Lasten vermeiden – mit geradem Rücken heben und sich dann schrittweise drehen
  • Erlernen ergonomisch günstiger Körperhaltungen, dazu gehört, die Last nahe am Körper anheben, tragen und gleichmäßig verteilen
  • ruckartige Bewegungen vermeiden
  • möglichst kurz tragen, bei längeren Wegen die Last zwischendurch ablegen
  • lieber zweimal mit leichter Last gehen, als einmal mit schwerer
  • schwere Lasten zu zweit heben, wenn sich das Gewicht nicht reduzieren lässt
  • sich häufig wiederholende Bewegungen durch andere Abläufe unterbrechen, grundsätzlich immer wieder zwischen Tätigkeiten mit unterschiedlicher Belastung wechseln
  • Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Arbeitsschuhe und Handschuhe

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ibau Autorin Hannah Simons
Hannah Simons

Als Redakteurin produzierte Hannah Simons verschiedene informative Inhalte für die Kund:innen von ibau, insbesondere im Glossar- und Wissenswert-Bereich. In ihren Artikel klärte Sie schwerpunktmäßig über die Themen Umwelt, Gesellschaft und Vergaberecht auf. Dabei war es ihr besonders wichtig, komplexe Inhalte einfach und gut verständlich aufzubereiten. Ihr Ziel war es, dass sich Leser:innen problemlos über die wichtigsten Themen der Branche informieren können und ihnen dabei genug Zeit und Kapazitäten bleiben, sich auf die Kernaufgaben ihres Gewebes zu konzentrieren.