Neuer GaLaBau-Tarifvertrag mit sofortiger Lohnerhöhung

Die Löhne im deutschen Garten- und Landschaftsbau steigen deutlich, ab sofort haben Arbeitnehmer:innen damit mehr Geld in der Tasche.

Arbeitnehmer:innen im deutschen Garten- und Landschaftsbau dürfen gespannt auf die Gehaltsabrechnung für diesen November warten: Der nun beschlossene Tarifvertrag sieht eine rückwirkende Erhöhung des Mindestlohns in der Branche um drei Prozent ab dem 1. November 2017 vor, wie die Unterzeichnenden, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), mitteilen. Der neue Vertrag, der ab sofort 22 Monate lang gilt, regelt außerdem die Ausbildungsvergütung neu.

GaLaBau-Tarifvertrag - Geld wird weitergegeben © Bits and Splits / stock.adobe.com

Zwei Anhebungen und eine Einmalzahlung

Zweimal sieht die Vereinbarung eine Anhebung des Mindestlohns vor: Drei Prozent mehr am 1. November diese Jahres und noch einmal plus 2,4 Prozent ab dem 1. Oktober 2018. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro zum jetzigen Novembergehalt. Eine gesonderte Gehaltsanhebung erfährt die Lohngruppe 7.6, deren Mindestlohn nun von 9,65 auf 10 Euro und im Oktober 2018 auf 10,20 Euro steigt.

Einige Sonderregelungen bei der Ausbildungsvergütung fallen mit dem neuen Tarifvertrag weg. So unterscheidet die Bezahlung ab sofort nicht mehr zwischen volljährigen und nicht volljährigen Auszubildenden. Außerdem beginnen die Laufzeiten der Tarifverträge für zwei- und dreijährige Ausbildungen nun am selben Zeitpunkt, nämlich dem 1. November 2017, sodass nun alle Entgelttarifverträge am selben Datum beginnen und enden. Ab sofort ist die Ausbildungsvergütung sehr einfach strukturiert: Im ersten Lehrjahr verdient man 800 Euro, im zweiten 900 Euro und im dritten 1000 Euro. Ab Oktober 2018 werden alle dieser Vergütungen um 25 Euro angehoben.

Belastung für Firmen?

Während die IG BAU die saftige Lohnerhöhung von insgesamt 5,4 Prozent als großen Schritt für die Attraktivität der Branche ansah, zeigte sich der BGL als Arbeitgeberverband weit weniger zufrieden. Die gute Konjunktur und der Fachkräftemangel hätten der Gewerkschaft in die Hände gespielt, meinte BGL-Verhandlungsführer Uwe Keller-Tersch. Gerade Unternehmen in ländlichen Regionen und den neuen Bundesländern würden viel weniger am Boom teilhaben und müssten nun tief in die Tasche greifen. „Wir Arbeitgeber sind in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen und das Tarifergebnis bezüglich der Entgelterhöhung ist sicher kein Grund zum Jubeln“, so Keller-Tersch. Er begrüßte aber die lange Laufzeit des Vertrags, die den Unternehmen Planungssicherheit gebe.

Abgesehen von den Gehaltsverhandlungen haben sich IG und BGL auch darauf geeinigt, eine Sozialpartnervereinbarung zu unterzeichnen. Bald sollen ergebnisoffene Gespräche darüber geführt werden, wie bestimmte Zusatzleistungen zukünftig entwickelt werden sollen, beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge, der Altersübergang, Weiterbildungen und -qualifizierungen, die Wiedereingliederung sowie eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Tarifverträge.

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Jan Hell

Jan Hell war von Juni 2016 bis Mai 2021 als Content-Manager bei der ibau GmbH in Münster tätig. Als Chefredakteur unserer Online- und Printmagazine verantwortete er die Bereitstellung aktueller Informationen. Seine Schwerpunkte lagen in der Recherche und Aufbereitung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Themen. Mit seiner strukturierten Schreibweise stellt er komplexe Sachverhalte und Thematiken aus dem Ausschreibungs- und Vergabebereich nachvollziehbar und komprimiert dar.