Freizeitgestaltung als Kündigungsgrund
Die Differenzierung zwischen Privatleben und Berufsalltag oder Work-Life-Balance ist in Deutschland ein wichtiges Thema, aber kann bei einer Missachtung das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden?
Das Wichtigste zu Freizeitgestaltung als Kündigungsgrund in Kürze
- In Deutschland schützt das Arbeitsrecht das Privatleben der Arbeitnehmer:innen
- Freizeitverhalten – selbst exzessives Feiern – darf meist keine beruflichen Konsequenzen haben
- Auch Straftaten ohne Bezug zum Arbeitgeber führen in der Regel nicht zu einer Kündigung
- Ausnahmen: Arbeitsleistung darf nicht leiden (z. B. Restalkohol), und Unternehmensimage darf nicht geschädigt werden
- Führungspositionen haben eine höhere Loyalitätspflicht – auch außerhalb der Arbeit
- Grundsätzlich können Arbeitnehmer:innen ihre Freizeit frei gestalten, Kündigungen bleiben die Ausnahme

Ein im August 2022 geleaktes Video der finnischen Premierministerin Sanna Marin hat diesbezüglich die Debatte neu entfachen lassen. In dem Video ist zu sehen, wie die junge Politikerin im privaten Umfeld ausgelassen feiert. Schnell wurden innerhalb der Regierung sowie auf Social Media die Fragen aufgeworfen, ob ein Regierungsoberhaupt durch derart diffamierende Videos einen Autoritätsverlust erleidet. Das Auftreten hat auch in Deutschland Fragen aufgeworfen. Welches Verhalten ist zu dulden? Und kann der private Lebensstil Einfluss auf den eigenen Job haben?
Juristische Absicherung durch das deutsche Arbeitsrecht
In Deutschland beantwortet das Arbeitsrecht diese Frage und gibt einen Rahmen. Im Gesetzbuch ist die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden festgelegt. Dabei geht es in erster Linie um das Arbeitsumfeld, aber auch den Schutz des Privatlebens.
Grundsätzlich regelt das deutsche Recht, dass das Verhalten von Arbeitnehmer:innen in ihrer Freizeit und ohne Bezug zu ihrer Arbeit auch keine beruflichen Konsequenzen nach sich ziehen darf. Dies gilt für das ausgiebige Feiern, aber auch das Begehen von Straftaten hat in den meisten Fällen keine Auswirkung auf das Berufsleben. Dieser Grundsatz hat auch Bestand, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde. Zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann es nur in Sonderfällen kommen.
Ausnahmefälle: Wann das Privatleben Konsequenzen für das Berufsleben hat
Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Zum einen darf die Arbeit nicht vernachlässigt werden oder sich die Freizeitaktivitäten negativ auf die Leistung auswirken. Die Bemessung der Arbeitsleistung ist abhängig von der Position des Mitarbeitenden und muss bei Verstoß individuell begutachtet werden. Dies bezieht sich auch auf den anhaltenden Alkoholeinfluss vom Vorabend. Zum anderen dürfen Mitarbeiter:innen dem Ansehen des Unternehmens nicht schaden oder Straftaten in Verbindung mit dem Unternehmen begangen werden. Folglich kann eine Kündigung eingereicht werden, wenn eine Straftat in Arbeitsklamotten begangen wurde. Aber auch diskriminierende Aussagen, die mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, sind ein Kündigungsgrund.
Abhängig ist diese Handhabung auch von der Stellung des Mitarbeitenden im Unternehmen. Mitarbeiter:innen in führenden Positionen müssen nach außen mehr Loyalität gegenüber dem Unternehmen zeigen. Führungspersonen tragen somit laut des deutschen Arbeitsrechts eine größere Verantwortung auch außerhalb der Arbeitszeit.
Im Regelfall ist der Arbeitnehmende abgesichert
In Deutschland sind Mitarbeiter:innen in den meisten Fällen abgesichert und können unbesorgt ihre Freizeit nach eigenen Wünschen gestalten. Der gesetzliche Rahmen des deutschen Arbeitsrechts bietet Schutz für die Mitarbeiter und sorgt für eine Trennung zwischen dem beruflichen Alltag und der Freizeit. Abhängig ist diese Sicherheit in Ausnahmefällen von der Position im Unternehmen. Aber auch die finnische Premierministerin Sanna Marin ist noch im Amt und hat diesbezüglich auch Unterstützung von großen Teilen der Gesellschaft und ihrer Partei bekommen. In Deutschland gelten ähnliche Maßstäbe und sorgen für die Sicherheit der Angestellten.