KHZG
KHZG ist das Akronym für “Krankenhauszukunftsgesetz”. Das Gesetz soll die Digitalisierung in Krankenhäusern voranbringen und für eine moderne technische Ausstattung sorgen. Außerdem soll es die negativen Folgen der COVID-19-Pandemie abfedern. Es trat am 29.Oktober 2020 in Kraft.
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Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?
Beim Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) handelt es sich um ein Artikelgesetz. Letzteres sind Gesetze, die mehrere Gesetze zu einer bestimmten Thematik gleichzeitig in sich vereinen. Das KHZG vereint die folgenden Gesetze:
- das Krankenhausfinanzierungsgesetz
- die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
- das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch
- das Elfte Buch Sozialgesetzbuch
- das Krankenhausentgeltgesetz
- die Bundespflegesatzverordnung
- das Familienpflegezeitgesetz
- das Pflegezeitgesetz
- das Bundeskindergeldgesetz
Was beinhaltet das KHZG?
Das KHZG ist Teil des am 3.Juni 2020 beschlossenen “Zukunftsprogramms Krankenhäuser”, welches die Krankenhäuser bei der Digitalisierung und beim Ausbau von modernen Notfallkapazitäten unterstützen soll. Hierfür stellt der Bund drei Milliarden Euro bereit, die Länder sollen zusätzlich 1,3 Milliarden Euro geben. Das KHZG trat am 29.Oktober 2020 in Kraft und beinhaltet unter anderem die folgenden Regeln:
- Die Modernisierung von Krankenhäusern
- Beim Bundesamt für Soziale Sicherung existiert seit dem 1. Januar 2021 ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF), der drei Milliarden Euro an Bundesmitteln bereitstellt.
- 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten werden von den Ländern oder dem Krankenhausträger übernommen. Das ergibt insgesamt ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro.
- Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur, wie beispielsweise:
- Patientenportale
- elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- das digitale Medikationsmanagement
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit
- sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
- Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser
- Verlängerung des bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds (II) um zwei Jahre bis 2024
- Verlängerung des bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds (II) um zwei Jahre bis 2024
Warum wurde die KHZG eingeführt?
Eigentlich müssen die Länder die Investitionsmaßnahmen in Krankenhäusern finanzieren. Da die Länder seit Beginn der 1990er Jahre aber immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung hatten, musste unter anderem auch im Krankenhauswesen gespart werden. So kam es nach und nach zu einer Investitionslücke – gerade, was die Digitalisierung und die technische Ausstattung betrifft.
Deutschlands Krankenhäuser liegen in diesen beiden Bereichen im internationalen Vergleich zurück. Vielfach wird mit analogen Patientenakten gearbeitet, was für das Krankenhauspersonal viel Aufwand bedeutet. Wenn auf die Patientendaten hingegen digital zugegriffen werden kann, sparen Ärzt:innen und Pflegekräfte viele Wege. Außerdem sind die Daten stets auf dem neuesten Stand und auch Übertragungsfehler passieren seltener. Da die Digitalisierung mit hohen Kosten verbunden ist, wurde das KHZG eingeführt. Das Gesetz soll den Krankenhäusern die nötigen finanziellen Mitteln zusichern.
Welches Ziel verfolgt das KHZG?
Das KHZG soll die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen für den Krankenhausbereich sichern. So soll eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Das Gesetz regelt somit die Zukunftssicherheit von Krankenhäusern.
Was sind die Fördertatbestände des KHZG?
Um eine Förderung zu bekommen, müssen die jeweiligen Investitionsprojekte der einzelnen Krankenhäuser den KHZG Förderrichtlinien gemäß §19 KHSFV entsprechen. Hierfür müssen sie mindestens einen der Fördertatbestände des KHZG erfüllen, die in §19 KHSFV aufgeführt sind. Es gibt insgesamt elf Fördertatbestände:
- Fördertatbestand 1: Notaufnahme
- Fördertatbestand 2: Patientenportal
- Fördertatbestand 3: Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Vorhaben für eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Vorhaben zur automatisierten und spracherkennungsbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Fördertatbestand 4: Entscheidungsunterstützung
- Fördertatbestand 5: Medikationsmanagement
- Fördertatbestand 6: Krankenhausinterner digitaler Leistungsprozess
- Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computingsysteme
- Fördertatbestand 8: Versorgungsnachweissystem Betten
- Fördertatbestand 9: Telemedizinische Netzwerke, informations- & kommunikations-technische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren
- Fördertatbestand 10: IT- und Cybersicherheit
- Fördertatbestand 11: Anpassung von Patientenzimmern bei Epidemien
KHZG Förderrichtlinie: So läuft die Bewilligung ab
Das Bewilligungsverfahren wird in der KHZG Förderrichtlinie erläutert. Demnach müssen sich Krankenhausträger zunächst an die Länder wenden, um den Förderbedarf für ihr Investitionsprojekt anzumelden. Die Länder wiederum wenden sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung, um hierfür die entsprechenden Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zu beantragen, den es noch bis Ende 2023 geben wird. Bis dahin nicht in Anspruch genommene Mittel werden an den Bund zurückgeführt.

