Europäische Technische Bewertung
Die Europäische Technische Bewertung – kurz ETA – dient dazu, die technische Brauchbarkeit eines Bauproduktes allgemein und gemäß der Bauproduktenverordnung innerhalb der EU nachzuweisen.
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Was bedeutet die Europäische Technische Bewertung?
Der Begriff “Europäische Technische Bewertung” kommt vom englischen Ausdruck European Technical Assessment und wird demnach in der Praxis auch oft mit dem Kürzel ETA verwendet. Man versteht darunter einen allgemein anerkannten Nachweis in Form eines Dokumentes, der die technische Anwendbarkeit eines Bauproduktes bewertet und zur CE-Kennzeichnung führt. Es ermöglicht Unternehmen, ihr Produkt innerhalb der EU, der Schweiz und der Türkei zu vermarkten, wenn diese nicht (vollständig) von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Diese Bewertung erfolgt im Sinne der Bauproduktenverordnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und beruht auf Prüfungen und Untersuchungen anerkannter Institutionen. Dafür ist stets ein Abgleich zwischen der Produktleistung und den nationalen Bauwerksanforderungen notwendig.
Für welche Bauprodukte kann eine ETA beantragt werden?
Die ETA kann für alle Bauprodukte beantragt werden, die den Anforderungen der Bauproduktenverordnung entsprechen. Dies beinhaltet alle Produkte, die dazu bestimmt sind, permanent im Bauwerk eingebaut zu werden und die außerdem notwendig sind, um die Grundanforderungen an Bauwerke zu erfüllen.
Wer stellt eine ETA aus?
Es dürfen nur sogenannte Technische Bewertungsstellen eine Europäische Technische Bewertung ausstellen. Diese müssen von einem Mitgliedstaat der EU für diesen Zweck benannt werden. In Deutschland wird die Aufgabe vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) übernommen. Man bezeichnet diese Bewertungsstellen auch als TAB oder Technical Assessment Body.
Ist eine ETA ein Verwendbarkeitsnachweis?
Verwendbarkeitsnachweise belegen die Produktleistung für Bereiche, die nicht durch eine einheitliche harmonisierte Norm geregelt sind und ermöglichen somit den europaweiten Handel der Produkte in diesen Bereichen. Auf nationaler Ebene gibt es dafür in Deutschland die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP). Ersteres enthält alle relevanten Eigenschaften und Verwendungsbereiche eines Bauproduktes, sowie Informationen zu dessen Verarbeitung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung. Letzteres ist ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten, der durch ein Übereinstimmungskennzeichen erkennbar gemacht wird. Die Europäische Technische Bewertung ist zwar ebenfalls ein Verwendbarkeitsnachweis, jedoch unterscheidet sich dieser in der Anwendung erheblich von den nationalen Nachweisen. Im Gegensatz zu diesen bewerten die ETA Produkte nämlich auch unabhängig von den Anforderungen des nationalen Rechts und basieren stattdessen auf den Anforderungen aller Mitgliedstaaten der EU. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die Angaben der ETA nicht mit dem deutschen Baurecht vereinbar sind – somit ist stets ein Abgleich der Anforderungen notwendig.