Kaldewei erklärt Pflichten zur Erdung von Metallbadewannen
Dank Wellness-Elektronik und Multimedia-Systemen, sind auch Badewannen nicht selten am Stromkreis angeschlossen. Aber müssen Metallbadewannen dann auch geerdet werden?
Das Wichtigste zur Erdung von Metallbadewannen in Kürze
- Metallbadewannen sind keine elektrischen Geräte und führen kein eigenes elektrisches Potenzial ein
- Laut VDE 0100 Teil 701 (seit 2002) ist ein Schutzpotenzialausgleich im Neubau nicht mehr vorgeschrieben
- Auch bei Sanierungen besteht keine generelle Pflicht zur Erdung von Badewannen oder Duschflächen
- Wellness- oder Multimedia-Systeme im Bad ändern daran nichts – nur deren eigene Anschlüsse müssen fachgerecht installiert werden
- Eine freiwillige Erdung der Wanne ist möglich, muss aber von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden
- Kaldewei rät, bei Unsicherheiten die Normenlage zu prüfen oder eine Fachkraft hinzuzuziehen

Eine Badewanne als elektrisches Gerät? Unmöglich, werden die meisten sagen. Doch mit der Einführung von Wellness-Elektronik und Multimedia-Systemen halten viele stromgetriebene Geräte Einzug im Bad, und bei Badewannen aus Metall stellt sich dann doch die Frage, ob diese eigentlich geerdet werden müssen. Zum aktuellen Sachstand informiert nun der Hersteller Kaldewei über alle Regelungen bei Neubau und Sanierung im ikz-Magazin.
Grundsätzlich gilt: Im Neubau ist die Anbringung eines so genannten Schutzpotenzialausgleiches nicht erforderlich. Die 2002 eingeführte VDE 0100 Teil 701 besagt, dass Bade- und Duschwannen kein eigenes elektrisches Potential einführen können. „Im Gegensatz zu einem elektrischen Haartrockner oder Heizlüfter sind Wannen und Duschflächen keine elektrischen Geräte und müssen daher im Sanitärbau nicht geerdet werden“, weiß Anwendungstechniker Martin Schäpermeier vom Kaldewei Kompetenz Center (KKC). Dennoch können Bauherr:innen ihre Wanne freiwillig erden, diese Arbeiten dürfen aber nur Elektrofachkräfte vornehmen.
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Bei den Sanierungen ist die Lage deutlich komplizierter, da alte Bäder höhere Sicherheitsvorschriften verlangen. Stichtag ist hier der 1. Januar 2002: Badezimmer, die nach diesem Jahreswechsel erstellt wurden, müssen nicht mit einem Schutzpotentialausgleich versehen werden. Gleiches gilt für ältere Bäder, wenn die neu eingesetzte Wanne nicht mehr leitfähig ist. Sollte allerdings in einem älteren Bad eine alte, leitfähige Wanne gegen ein neueres, ebenfalls leitendes Produkt ersetzt werden, ist weiterhin eine Erdung erforderlich. Und wenn bei einer Sanierung eines vor 2002 erstellten Bades zum ersten Mal eine leitfähige Wanne installiert wird, muss der Potentialausgleich eventuell sogar neu erstellt werden.
Dazu kommt, dass in einer Zone von 60 Zentimetern Umkreis um die Wanne jede elektrische Komponente gegen Spritzwasser geschützt und fest montiert sein muss. Zuleitungen müssen immer senkrecht verlegt werden, und Steckdosen sind in dieser Zone komplett verboten. Wird bei einer Sanierung die Badewanne vergrößert oder anders platziert, bewegen sich diese Zonen natürlich mit. Elektroinstallateure sollte hier aufpassen und ihre Kund:innen entsprechend informieren. „Zudem empfiehlt es sich, das geführte Gespräch mit dem Hinweis auf die übermittelten Informationen schriftlich – z. B. in der Auftragsbestätigung – mit aufzunehmen. So sind alle Beteiligten umfassend informiert und auf der sicheren Seite“, lautet der Tipp von Martin Schäpermeier.