Bei einer öffentlichen Ausschreibung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine nicht beschränkte Anzahl von Unternehmen zu einer Angebotsabgabe zu in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen aufgefordert. Unterhalb der Schwellenwerte entspricht dies dem offenen Verfahren. Die Schwellenwerte bestimmen anhand des Auftragswerts, wann die Regelung gilt; sie werden alle zwei Jahren von einer EU-Kommission neu berechnet. Zugriff auf alle öffentlichen Ausschreibungen erhalten Sie mit dem ibau Xplorer!