| 03.03.2010, 09:55 Uhr | m.lehmkuhl@ibau.de |
| ARGE Baurecht: Nicht auf unhaltbare Fristen einlassen! | |
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Berlin (DAV) - Stramme Fristen in Bauverträgen sind ein großes Problem
in der täglichen Baupraxis. Immer wieder können Firmen die gesetzten
Fristen nicht halten, so die jahrelange Erfahrung der
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im
Deutschen Anwaltverein (DAV). Unter dem Druck der Mitbewerber lassen sie sich sehenden Auges auf unhaltbare Fristvorgaben ein. Das muss schief gehen! Um Ärger zu vermeiden rät die ARGE Baurecht deshalb zur konsequenten Zeitplanung: Bei größeren Aufträgen muss die Frist vom Ende her berechnet werden, Pufferzeiten, etwa für Lieferzeiten von Material, fürs Austrocknen oder für unvorhergesehene Verzögerungen sollten dabei immer mitgeplant werden. Der Aufwand für die sorgfältige Planung lohnt sich. Weitere Informationen unter http://www.arge-baurecht.com.
ARGE Baurecht |
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